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Protokoll

Datum: 25. März 2026

Veranstaltung: 2. Zwischenkonferenz der DSK

TOP 1 Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende eröffnet die 2. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die online als Videokonferenz durchgeführt wird. Er begrüßt die Teilnehmenden, stellt den geplanten Ablauf der Zwischenkonferenz vor und weist auf die Tonaufzeichnung zur Erstellung des Protokolls hin. Der Vorsitzende weist weiterhin darauf hin, dass die Pressemitteilung zur 2. Zwischenkonferenz in einem schnellen Umlaufverfahren abgestimmt werden wird.

Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK vertreten sind.

TOP 2 Tagesordnung und Protokoll

Der Vorsitzende erläutert die Tagesordnung für die 2. Zwischenkonferenz, die in aktualisierter Form am 18.03.2026 versendet wurde. Er fragt die Anwesenden, ob es Änderungswünsche mit Blick auf die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte gibt. BfDI bittet darum, TOP 10 vorzuziehen. Die DSK-Mitglieder einigen sich zunächst darauf, TOP 10 mit TOP 9 zu tauschen, im weiteren Verlauf der Zwischenkonferenz wird dies noch einmal dahingehend geändert, dass TOP 10 im Anschluss an TOP 6 behandelt wird.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die Reihenfolge der Tagesordnung wird wie folgt geändert: Nach TOP 6 folgt TOP 10, danach TOP 7, 8, usw. Ansonsten wird die Tagesordnung in der Fassung vom 18.03.2026 angenommen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

Der Vorsitzende weist auf das Protokoll der 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2026 in Berlin hin, das per Umlaufverfahren abgestimmt und den DSK-Mitgliedern am 20.03.2026 übersandt wurde.

TOP 3 Bericht des Vorsitzes

Der Vorsitzende berichtet zunächst zum Stand des sogenannten „Digital Fitness Check“ der Europäischen Kommission.

Des Weiteren berichtet der Vorsitzende zu aktuellen Entwicklungen mit Blick auf die Verhandlungen zum sogenannten „AI-Omnibus“. Nach derzeitigem Stand von durch das Parlament vorgeschlagenen Änderungen könnte unerwünschter Nebeneffekt sein, dass KI-Reallabore in bestimmten Bereichen, beispielsweise im Bereich der Medizinprodukte, nicht mehr möglich seien. Eventuell erarbeite das Parlament im Rahmen der Verhandlungen zum „AI-Omnibus“ noch eine Lösung hierfür.

Abschließend berichtet der Vorsitzende noch zu den Entwicklungen mit Blick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung (KIMIG-E). Zuletzt sei eine Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung insbesondere zu Fragen der Zuständigkeiten erfolgt, hier sei u.a. auch die BfDI angehört worden. Im Bundesrat gebe es derzeit unterschiedliche Positionierungen zu dieser Thematik.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 4 Bericht aus den EDSA-Subgroups

Der Vorsitz gibt einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in den Subgroups.

  • Cooperation und IT-User: Beschäftigung mit der neuen DSGVO-Verfahrens-Verordnung (VO 2025/2518) (u.a. Fragen der Fristberechnung und Implementierung in IMI).
  • Compliance, E-Government und Health: Leitlinien zur wissenschaftlichen Forschung gehen ins EDSA Plenum; geplant: Leitlinien zum European Health Data Space und Leitlinien zum Zusammenspiel Data Act und DS-GVO; außerdem Abfrage zu Codes of Conduct.
  • Cross-Regulatory Interplay and Cooperation: Öffentliche Konsultation zu den gemeinsamen Leitlinien zum Zusammenspiel Digital Markets Act und DS-GVO abgeschlossen, die Eingaben zur öffentlichen Konsultation seien online einsehbar. Außerdem: Neue gemeinsame Leitlinien zum Zusammenspiel Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht entstehen.
  • Enforcement: Abfrage an die Aufsichtsbehörden im Kontext der sogenannten „Key Concepts“ stehe bevor.
  • Key Provisions: Leitlinien zum berechtigten Interesse nach öffentlicher Konsultation, Leitlinien zu Consent or Pay und Leitlinien zu Kinderdaten. In Work Programme u.a. noch vorgesehen: Templates zu den Themen Berechtigte Interessen, Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzhinweise.
  • Social Media: Neues Mandat zum Thema Videogames. Außerdem: Arbeit an Leitlinien zum Zusammenspiel Digital Service Act (DSA) und DS-GVO. Im Gespräch: Zusätzliches Papier zu Artikel 40 DSA.
  • Technology: Leitlinien zur Anonymisierung: Noch offene Punkte sollen ins Plenum; Plenum wird außerdem vorgeschlagen ein sogenanntes „Sprint-Team“ einzusetzen, dass sich mit der Vereinfachung der Leitlinien beschäftigen soll. Außerdem: Beschäftigung mit Template zur Datenpannenmeldung, Leitlinien zu Generative AI und Data Scraping sowie Leitlinien zum Zusammenspiel AI Act und DS-GVO.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht des Vorsitzes zu den EDSA-Subgroups zur Kenntnis.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 5 CEF 2025 Ergebnisse zum „Recht auf Löschung“

Baden-Württemberg führt in den Tagesordnungspunkt ein. Die Ergebnisse des Coordinated Enforcement Framework 2025 zum Thema „Recht auf Löschung“, seien im Februar 2026 im EDSA-Plenum vorgestellt worden. Baden-Württemberg lobt die gute Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten deutschen Aufsichtsbehörden und gibt sodann einen Überblick über die Ergebnisse des CEF 2025.

Die DSK-Mitglieder danken Baden-Württemberg für die Koordination des CEF 2025 und tauschen sich darüber aus, in welcher Form die Ergebnisse des CEF 2025, insbesondere auch auf europäischer Ebene, weiter verwertet werden könnten. Bayern (BY LfD), Nordrhein-Westfalen und die BfDI wollen hierzu auf europäischer Ebene bzw. bei den deutschen Vertreter*innen in den entsprechenden Subgroups Erkundigungen anstellen. Baden-Württemberg gibt an, für einen Informationsaustausch zum CEF 2025 bereitzustehen. Bayern (BY LDA) regt an, bei der Konzeption künftiger CEFs das nachträgliche Monitoring direkt mit ins Auge zu fassen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht zum Coordinated Enforcement Framework 2025 zur Kenntnis.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 6 Umgang mit Beschwerden

a) Bericht aus dem 115. EDSA-Plenum

Bayern (BY LfD) führt in den Tagesordnungspunkt ein und bedankt sich für die Beiträge aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und Hamburg, die bei der Sitzung eingebracht werden konnten. Im Rahmen des EDSA-Plenums hätten insgesamt acht verschiedene Mitgliedstaaten Beiträge eingebracht. Bayern gibt einen kurzen Überblick über die Beiträge und teilt mit, dass seitens des EDSA-Sekretariats Interesse an den Ergebnissen des Austausches innerhalb der DSK zum Thema Umgang mit Beschwerden bekundet worden sei. Bayern verweist ergänzend auf den Bericht zum 115. EDSA-Plenum einschließlich der dort beigefügten Anhänge.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich anschließend über den Bericht aus.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht zum 115. EDSA-Plenum zur Kenntnis.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

b) Bericht über den Austausch zum Thema Beschwerdeformulare vom 12.03.2026

Nordrhein-Westfalen führt in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet anschließend über den Austausch zum Thema Beschwerdeformulare, welcher am 12.03.2026 stattgefunden hatte. Die DSK-Mitglieder danken Nordrhein-Westfalen für die Ausrichtung des Austausches und tauschen sich über eine mögliche Verstetigung des Formates aus. Nordrhein-Westfalen bietet an, im Sommer 2026 eine weitere Veranstaltung auf Arbeitsebene zum Thema Beschwerdeformulare in Präsenz auszurichten. Auf dieser könnten die weitere Befassung mit dem Thema sowie die Erstellung von Handlungsempfehlungen („best practice“) diskutiert werden.

Hamburg informiert darüber, dass im Zuge der Vorstellung des Hamburger Tätigkeitsberichtes auch ein neues Beschwerdeformular online gehen werde. Hamburg spricht weiterhin das Vorgehen bei der innerdeutschen Abgabe von Eingängen an.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu aus und einigen sich darauf, das Thema innerdeutsche Abgaben von Eingängen zur Vertiefung in den AK Organisation und Struktur zu geben.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht zum Austausch über die Beschwerdeformulare vom 12.03.2026 zur Kenntnis.
  2. Nordrhein-Westfalen wird im Sommer zu einem weiteren Präsenz-Workshop zur formularmäßigen Beschwerdeerfassung einladen, um Sachstand und Best Practice sowie etwaige Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
  3. Die DSK beauftragt den AK Organisation und Struktur sich bis zur 111. DSK mit der innerdeutschen Abgabe von Eingängen zu befassen und ein Konzept zu erarbeiten, das auch auf eine Reduktion innerdeutscher Abgaben hinwirkt.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 10 Entschließung zur Chatkontrolle (CSA-Verordnung)

Die BfDI führt in den Tagesordnungspunkt ein und weist darauf hin, dass ein Entwurf für die Entschließung im Vorfeld zirkuliert worden sei. Die BfDI schlägt vor, im Rahmen der Zwischenkonferenz Rückmeldungen zu dem wichtigsten Punkte zu sammeln und auf Grundlage dessen einen neuen Entwurf in einem Umlaufverfahren abzustimmen.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu aus und einigen sich sodann darauf, dem Vorschlag der BfDI zu folgen und äußern ihre Anmerkungen zum vorgelegten Entwurf.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht zur Chatkontrolle zur Kenntnis.
  2. Die BfDI erarbeitet auf Grundlage der Rückmeldungen aus der DSK einen Entschließungsentwurf zur Chatkontrolle. Die DSK stimmt darüber im Umlaufverfahren bis zum 17. April 2026 ab.
  3. Eine etwaige Entschließung wird durch Pressearbeit begleitet.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 7 Operationalisierung der EDSA-Leitlinien zur Pseudonymisierung und Anonymisierung

Berlin führt in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet zunächst von den aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene mit Hinblick auf die EDSA-Leitlinien zur Anonymisierung. Vor dem Hintergrund des Fortschreitens der Arbeit an den Leitlinien auf europäischer Ebene sollen nun auch die Arbeiten am Operationalisierungspapier der DSK weiter vorangetrieben werden. Ziel sei, dass Papier bis zur 3. Zwischenkonferenz 2026 zur Veröffentlichungsreife zu bringen. Berlin legt die hierzu notwendigen weiteren Schritte dar und stellt einen konkreten Zeitplan hierfür vor.

Nordrhein-Westfalen äußert Bedenken mit Blick auf den vorgesehenen Zeitplan und regt an, statt der 3. Zwischenkonferenz die 112. DSK als Ziel vorzusehen.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zu weiteren Einzelheiten des Berliner Vorschlags aus und stimmen sodann über diesen ab.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht über die europäischen Entwicklungen im Hinblick auf die EDSA-Leitlinien zur Anonymisierung zur Kenntnis.
  2. Die DSK bittet die Projektgruppe, das Operationalisierungspapier bis zur 3. ZwiKo 2026 auf der Grundlage der Festlegungen des EDSA-Plenums zur Veröffentlichungsreife zu bringen. Hierzu gehört der Abschluss der bisherigen wissenschaftlichen Begleitung, soweit dieser noch nicht erzielt wurde, und eine Freigabe durch die jeweilig zuständigen Arbeitskreise.

[14, 1, 2] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 8 Schnittstellengruppe für einen Austausch mit dem BSI

Schleswig-Holstein führt in den Tagesordnungspunkt ein. Ziel sei die Einrichtung eines Austauschformates mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Hierfür solle eine Schnittstellengruppe eingerichtet werden, die auf das BSI zugehe und an den Vorsitz berichte.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu aus, insbesondere zur Abgrenzung des neuen Austauschformates zu bereits bestehenden Formaten mit dem BSI auf Fachebene (AK Technik). Berlin und BfDI bieten jeweils an, die Leitung der Schnittstellengruppe zu übernehmen. Die DSK einigt sich darauf, beide als Co-Vorsitz der Schnittstellengruppe einzusetzen. Niedersachsen, Bayern (BY LDA), Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern geben an, sich an der Schnittstellengruppe beteiligen zu wollen.

Berlin regt an, dass der DSK-Vorsitz zunächst den Kontakt zum BSI herstellt.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK setzt eine Schnittstellengruppe unter der gemeinsamen Leitung von Berlin und der BfDI (Co-Vorsitz) mit Beteiligung von Bayern (BY LDA), Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein, um zeitnah in einen Austausch mit dem BSI zu treten. Die Schnittstellengruppe stimmt sich mit dem Vorsitz ab und berichtet gegenüber der DSK in geeigneter Form.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 9 Digitale Ermittlungsmaßnahmen

Baden-Württemberg führt in den Tagesordnungspunkt ein. Hintergrund seien gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundesebene, bei denen es um die Einführung neuer digitaler Ermittlungsmaßnahmen gehe, u.a biometrischer Abgleich und verfahrensübergreifende Recherche und Analyse. Angesichts dessen wolle man diskutieren, ob und in welcher Form sich die DSK im politischen Diskurs zu diesen Themen äußern möchte.

Schleswig-Holstein berichtet zur Befassung des AK Sicherheit mit dieser Frage und weist in diesem Zuge auf bereits existierende Veröffentlichungen der DSK hin, die sich mit einigen der im Rahmen der geplanten Gesetzesänderungen aufgeworfenen Fragestellungen beschäftigen, hierzu gehörten u.a. Entschließungen zum Thema automatisierte Datenanalyse (September 2025) oder zur Gesichtserkennung (September 2024).

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zu Zielsetzung und Format einer möglichen Positionierung aus und einigen sich auf die Erstellung einer zeitnahen Pressemitteilung zur Thematik, welche im Zuge des Abschlusses der Verbändeanhörung veröffentlicht werden soll.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK beauftragt den Vorsitz bis zum 02.04.2026 unter Einbeziehung des AK Sicherheit sowie des AK Presse eine Pressemitteilung zum Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse zu erstellen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 11 Bericht aus der Arbeitsgruppe zu MS365-Onlinediensten

Die BfDI führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf den im Vorfeld zirkulierten Bericht aus der Arbeitsgruppe. Es solle nun über die Zukunft der Arbeitsgruppe entschieden werden.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zu den im Bericht der Arbeitsgruppe aufgezeigten Optionen aus. Mehrere Mitglieder sprechen sich für eine grundsätzliche Fortführung der Arbeitsgruppe aus. Mit Hinblick hierauf wird eine inhaltliche Einbindung des AK Verwaltung und des AK Technik und der Fokus auf bestimmte übergreifende Themenbereiche diskutiert.

Die DSK trifft folgende Festlegungen:

  1. Die DSK nimmt den Bericht aus der Arbeitsgruppe zur MS365-Onlinediensten zur Kenntnis.
  2. Die DSK beschließt eine Fortführung des Informationsaustausches in der Arbeitsgruppe. Dabei sollen auch unter Einbeziehung des AK Technik und des AK Verwaltung alternative Cloud-Lösungen mit Blick auf Digitale Souveränität betrachtet werden.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 12 Besondere Stellen im Justizsystem – Zuständigkeit

Berlin führt in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet über die vergangene Befassung der DSK mit dem Thema „Besondere Stellen im Justizsystem“. Zur Diskussion solle nun gestellt werden, ob und wie das Thema durch die DSK wieder aufgegriffen werden könne.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu aus und einigen sich darauf, das Thema durch den AK Justiz aufbereiten zu lassen und im Rahmen der 111. DSK erneut aufzurufen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK beauftragt den AK Justiz die gemeinsame Grundposition zum Thema „Besondere Stellen im Justizsystem“ aus der 103. DSK unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung (EuGH C-268/21) auf ihre Aktualität zu überprüfen und auf dieser Basis Vorschläge zu erarbeiten, um die Gewährleistung des Grundrechts auf Datenschutz im justiziellen Bereich zu stärken.
  2. Die DSK beauftragt den AK Justiz einen Bericht und ggf. einen Entscheidungsvorschlag im Rahmen der 111. DSK vorzulegen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 13 Aktualisierung des Arbeitsauftrages der „Kontaktgruppe OZG 2.0“

Berlin führt in den Tagesordnungspunkt ein. Die in der „Kontaktgruppe“ erarbeiteten Inhalte sollen auch für weitere Projekte im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung nutzbar gemacht werden. Hierfür brauche es ein neues Mandat und eine Aktualisierung des Arbeitsauftrages.

Niedersachsen bedankt sich für die bisherige Arbeit der „Kontaktgruppe“.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich über die Fortführung aus.

Aus Sicht Nordrhein-Westfalens sei das Zusammenspiel mit den anderen AKs, insbesondere des AK Technik, nicht klar. Die DSK-Mitglieder einigen sich darauf, einen Zusatz zur Verzahnung mit dem AK Technik und zur Beteiligung anderer Arbeitskreise aufzunehmen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die „Kontaktgruppe OZG 2.0“ wird in einen Unterarbeitskreis des AK Verwaltung umgewandelt und in „UAK Verwaltungsdigitalisierung – Verschränkung und Integration von Datenschutz und Projektmanagement in der Verwaltungsdigitalisierung (kurz: UAK Verwaltungsdigitalisierung)“ umbenannt. Berlin nimmt den Vorsitz des UAK wahr.
  2. Der „UAK Verwaltungsdigitalisierung“ begleitet die praktische Anwendung der Empfehlungen des „Standardisierten Prüfprozesses zu datenschutzrechtlichen Anforderungen bei EfA-Onlinediensten nach Onlinezugangsgesetz (OZG)“ und behandelt weiterhin die sich aus der Umsetzung des OZG, insbesondere zu länderübergreifenden Onlinediensten im Sinne von §§ 2 Abs. 8, 8a OZG ergebenden datenschutzrechtlichen Fragen mit dem Ziel einer einheitlichen Auslegung.
  3. Der „UAK Verwaltungsdigitalisierung“ setzt die bisherige Kooperation mit der FITKO fort. Mit dem Kompetenzteam Datenschutz des Schwerpunktthemas Datennutzung des IT-Planungsrates soll eine engere Verzahnung hinsichtlich der übergreifenden Datenschutzthemen angestrebt werden.
  4. Der „UAK Verwaltungsdigitalisierung“ erarbeitet anhand der Erfahrungen von Projektverantwortlichen bei der Anwendung des „Standardisierten Prüfprozesses zu datenschutzrechtlichen Anforderungen bei EfA-Onlinediensten nach Onlinezugangsgesetz (OZG)“ erweiterte Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Projekten der Verwaltungsdigitalisierung außerhalb des Anwendungsbereichs des OZG. Hierbei verfolgt er insbesondere den methodischen Ansatz der Verschränkung der Datenschutzanforderungen mit den Anforderungen aus dem Projektmanagement.
  5. Der „UAK Verwaltungsdigitalisierung“ erarbeitet bzw. aktualisiert bei Bedarf und ggf. unter Einbindung anderer Arbeitskreise die Hinweise zu den bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte zu berücksichtigenden datenschutzrechtlichen Anforderungen, auch über den Anwendungsbereich des OZG hinaus, und legt diese über den AK Verwaltung der DSK vor.
  6. Der „UAK Verwaltungsdigitalisierung“ arbeitet in enger Verzahnung mit dem AK Technik und beteiligt weitere jeweils betroffene Arbeitskreise.

[16, 0, 1] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 14 EUDI-Wallet

Die BfDI führt in den Tagesordnungspunkt und erläutert sodann im Rahmen einer Präsentation insbesondere die Hintergründe sowie die technischen Vorgänge in der EUDI-Wallet. Im Anschluss geht sie auf weitere Fragen der DSK-Mitglieder ein.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht zur EUDI-Wallet zur Kenntnis.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 15 Sonstiges

Brandenburg sucht mit Blick auf das bevorstehende Ende der Amtszeit Anfang 2029 einen Tauschpartner für das Vorsitzjahr 2029. Da sich im Rahmen der Zwischenkonferenz auf Anhieb kein Tauschpartner gefunden hat, regt der Vorsitz an, dass Brandenburg im Nachgang noch einmal bilateral auf infrage kommende Tauschpartner zugeht.

Schleswig-Holstein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hessen durch die ad-hoc – Übernahme des Vorsitzes im Jahr 2024 mit Blick auf den aktuellen Turnus seinen Vorsitz bereits wahrgenommen hat und daher nicht auf Hamburg folgen wird.

Sachsen-Anhalt weist auf eine neue Veranstaltungsreihe („Datenschutz am Abend“) hin. Die erste Veranstaltung finde am 23.04.2026 statt und habe die Entgelttransparenzrichtlinie zum Thema.

Abschließend dankt Brandenburg dem Vorsitz im Namen aller DSK-Mitglieder für die Ausrichtung der 2. Zwischenkonferenz.