109. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 26. und 27. März 2025 – Protokoll
TOP 1 Begrüßung und Organisatorisches
Die Vorsitzende eröffnet die 109. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die in Berlin in Präsenz durchgeführt wird, und begrüßt die Teilnehmenden. Sie stellt den geplanten Ablauf der Konferenz vor und weist auf die Tonaufzeichnung zur Erstellung des Protokolls hin.
Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK vertreten sind.
TOP 2 Tagesordnung und Protokoll
Die Vorsitzende erläutert die Tagesordnung für die 109. Konferenz, die in aktualisierter Form am 19. März 2025 versendet wurde. Sie fragt die Teilnehmenden, ob es Änderungswünsche bezüglich der Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte gibt. Es werden keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgetragen. TOP 15 und 18 (Zwischenbericht der OZG-Kontaktgruppe) wurden bereits in der Vorkonferenz behandelt und werden zur Kenntnis genommen.
Die DSK nimmt die Tagesordnung einstimmig an.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
Die Vorsitzende verweist auf das Protokoll der 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2025 in Berlin, das per Umlaufverfahren abgestimmt und den DSK-Mitgliedern am 21. März 2025 übersandt wurde.
TOP 3 Bericht des Vorsitzes
Die Vorsitzende erklärt, dass die einzelnen Berichtspunkte aufgrund ihrer Bedeutung als eigene Tagesordnungspunkte angemeldet wurden und an den entsprechenden Stellen behandelt werden. Dies betrifft insbesondere den Austausch mit der Bundesnetzagentur (TOP 14), das Schreiben der Bildungsministerkonferenz (Bi-MK) (TOP 16) sowie das Schreiben der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) (TOP 17).
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 4 Bericht aus dem EDSA
Die BfDI berichtet über die folgenden Themen aus den Plenarsitzungen des EDSA:
99. Plenarsitzung (2./3. Dezember 2024)
- Verabschiedung der Leitlinien zu Artikel 48 DSGVO (Guidelines 02/2024 on Article 48 GDPR)
- Stellungnahme des EDSA als Reaktion zum Evaluierungsbericht der Kommission zur Anwendung der DSGVO
- Umwandlung der Taskforce on the Interplay between Data Protection, Competition and Consumer Protection in Cross-Regulatory Interplay and Cooperation Expert Subgroup
Bayern LfD ergänzt, dass die Verabschiedung der Leitlinien zur Nutzung von Sozialen Medien durch öffentliche Stellen (Guidelines on Social Media Use by Public Bodies) vertagt wurde und nun eine Überarbeitung in den entsprechenden Expert Subgroups durchgeführt werde.
100. Plenarsitzung (17. Dezember 2024)
- Stellungnahme zu Datenschutzaspekten im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von KI-Modellen (Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context)
101. Plenarsitzung (16. Januar 2025)
- Verabschiedung der Leitlinien zur Pseudonomysierung (Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation)
- Mandatserweiterung für die Key Provisions Expert Subgroup zur Aktualisierung der Leitlinien zu den Datenschutzbeauftragten, insb. Aktualisierungen hinsichtlich der Entscheidungen des EuGH zu Artikel 38 DSGVO
Bayern LfD ergänzt den Bericht zum Positionspapier des EDSA zu der Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden des Wettbewerbs- und des Datenschutzrechts verbessert werden kann (Position paper on Interplay between data protection and competition law).
102. Plenarsitzung (11. Februar 2025)
- Entwurf der Stellungnahme zur Altersverifikation (Draft Statement on Age Assurance)
- Diskussion zum Status quo der Data Privacy Frameworks unter der neuen U.S.-Regierung
103. Plenartagung (13. März 2025)
Die BfDI erklärt, dass die Inhalte der Sitzung nachgereicht werden.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht aus dem EDSA zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 5 Anstehende Entscheidungen in den EDSA-Expert Subgroups
Die Vorsitzende führt in das Thema ein und betont, dass die Weichenstellungen für wichtige Entscheidungen des EDSA bereits in den Expert Subgroups bzw. in deren Drafting Teams getroffen werden. Sie berichtet, dass es daher in Ergänzung zu dem Austausch im Januar nun einen weiteren Austausch mit den Ländervertreter:innen gegeben habe. Auf dieser Grundlage gibt sie einen kurzen Überblick über die Fragestellungen, die in den kommenden drei Monaten in den Expert Subgroups und Drafting Teams voraussichtlich verhandelt werden sollen.
- Financial Matters Expert Subgroup/Key Provisions Subgroup: fehlende Position zu Artikel 6 Absatz 4 DSGVO und Notwendigkeit einer DSK-Positionierung zum Thema der Zweckänderung
- Cross-Regulatory Interplay and Cooperation Expert Subgroup/Technology Expert Subgroup/Strategic Advisory Expert Subgroup: Guidelines on the Interplay between Digital Markets Act (DMA) and GDPR, insb. zur Anonymisierung von Nutzer:innendaten
- Technology Expert Subgroup: Guidelines on Telemetry and Diagnostic Data
- Border Travel and Law Enforcement Subgroup/International Transfers Subgroup: Überarbeitung des Data Privacy Frameworks und etwaige Neubewertung durch die Kommission sowie Verlängerung des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich um weitere sechs Monate
Rheinland-Pfalz ergänzt für die Compliance, eGovernment and Health Subgroup, dass die Arbeit an den Leitlinien zur wissenschaftlichen Forschung finalisiert werden und eine Abstimmung über die Leitlinien im EDSA im Mai erfolgen könnte.
Für die Taskforce KI ergänzt Rheinland-Pfalz zudem, dass das Mandat der Taskforce auf Generative AI erweitert wurde und die Taskforce sich aktuell mit dem Thema DeepSeek beschäftige.
Die DSK trifft die folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes über die anstehenden Entscheidungen in den EDSA-Expert Subgroups zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 6 Bericht der ZASt
Die ZASt berichtet über den Sachstand und die Erfahrungen zu den Verfahren der Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden nach der DSGVO.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht der ZASt zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 7 Bericht aus dem AK DSK 2.0
Rheinland-Pfalz berichtet über den Stand der Arbeiten zu Themen, die den AK DSK 2.0 zur Zeit beschäftigen. Hierzu zählen die rechtpolitischen Forderungen der DSK, Verfahrensregelungen zur Vereinfachung der Entscheidungsfindung der deutschen Behörden bei übergreifenden Sachverhalten und die aktuellen Entwicklungen bei der Datenschutzaufsicht.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des AK DSK 2.0 zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] [Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen]
TOP 8 Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft
Die Vorsitzende führt in das Thema ein und schlägt vor, die in dem Entschließungsentwurf gemeinsam abgestimmten Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft mit einer DSK-Pressemitteilung zu begleiten. Die DSK-Mitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.
Die DSK verabschiedet die Entschließung „Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft“.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 9 Operationalisierung der EDSA-Leitlinien zur Pseudonymisierung und Anonymisierung
Die Vorsitzende berichtet über den Zwischenstand zum Operationalisierungspapier. Die Projektgruppe habe sich am 11. März 2025 in Berlin getroffen und das Konzept für das Operationalisierungspapier finalisiert. Im Ergebnis wurden sechs Fallgruppen gebildet und der Zeitplan angepasst.
Berlin führt weiter aus, dass es für folgende Fallgruppen bereits genügend Teilnehmende gebe:
- Training von KI-Anwendungen im Gesundheitsbereich am Beispiel radiometrischer Aufnahmen (AK Gesundheit und Soziales, AK Wissenschaft und Forschung, Beteiligte: Hessen, Hamburg, Thüringen)
- Übermittlung von Daten aus dem Krebsregister zum Zweck der Krebsforschung, zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung und zur Evaluation von organisierten Früherkennungsprogrammen (AK Gesundheit und Soziales, AK Wissenschaft und Forschung, Beteiligte: BfDI, Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein)
- Anonymisierung von IP-Adressen bei der Webanalyse (AK Medien, Beteiligte: Bayern LDA, Bayern LfD, Berlin, BfDI, Sachsen)
- Auswertung von ÖPNV-Daten zur Messung der Auslastung (AK Verkehr, Beteiligte: Berlin, BfDI)
- Auswertung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen (AK Verkehr, Beteiligte: Bayern LDA, BfDI, Sachsen-Anhalt)
- Anonymisierung von Einträgen in Kund:innendatenbanken von Onlineshops zu statistischen Auswertungszwecken (AK steht noch nicht fest, Beteiligte: Berlin, Thüringen)
Für folgende Fallgruppen gebe es noch nicht ausreichend Teilnehmende:
- Verarbeitung von Versorgungsdaten zur betrieblichen Steuerung von Krankenhäusern (AK Gesundheit und Soziales)
- Pseudonymisierung und Anonymisierung von Arztbriefen (AK Gesundheit und Soziales)
- Automatisierte oder statische Maskierung (Schwärzung, Verpixelung Ä.) von Videoüberwachungs-Bildbereichen (AK Videoüberwachung)
- KI-Verfahren zur Objekterkennung, B. bei Anwendungen zur Personenzählung oder sonstigen statistischen Verfahren auf optischer Basis (AK Videoüberwachung)
- Pseudonymisierungsdienste zur Inanspruchnahme von digitalen Diensten durch Schüler:innen (AK Schulen und Bildungseinrichtungen)
Hamburg bietet seine Mitarbeit in einer der beiden Fallgruppen aus dem Bereich der Videoüberwachung an.
Das Saarland sagt seine Mitarbeit entweder in der Fallgruppe zur Auswertung von Daten aus vernetzten Fahrzeugen oder in einer der beiden Fallgruppen aus dem Bereich der Videoüberwachung zu.
Rheinland-Pfalz bietet ebenfalls seine Mitarbeit im Bereich der Videoüberwachung an.
Die Vorsitzende bedankt sich für das Engagement der DSK-Mitglieder und bittet um verbindliche Zusagen bis zum 11. April 2025.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
- Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes zur Erarbeitung des Operationalisierungspapiers der EDSA-Leitlinien zur Pseudonymisierung und Anonymisierung zur Kenntnis.
- Die DSK bittet die Projektgruppe, ihr einen Zwischenbericht über ihre Arbeitsergebnisse bis zur 2. Zwischenkonferenz 2025 zu erstatten.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 10 Bericht aus dem AK KI
Rheinland-Pfalz berichtet aus dem AK KI, der sich am 23. Januar 2025 konstituiert hat. In der Sitzung wurden zur Behandlung von Dauerthemen die zwei Unterarbeitskreise UAK Forschung und Entwicklung sowie UAK Regulatorische Entwicklungen EU und International gebildet.
Baden-Württemberg ergänzt, dass die nächste Sitzung des AK KI für den 23. und 24. September 2025 in Stuttgart geplant sei, es aber jetzt schon monatlich stattfindende virtuelle Treffen des Gremiums gebe.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des AK Künstliche Intelligenz zur Kenntnis
Ergebnis:
[17, 0, 0] [Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen]
TOP 11 Vorgehen DeepSeek
Rheinland-Pfalz berichtet, dass verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden Schreiben an DeepSeek mit der Aufforderung versandt haben, einen Artikel 27 DSGVO-Vertreter innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe des Schreibens zu benennen. Bisher habe aber nur Baden-Württemberg eine Antwort von DeepSeek erhalten.
Baden-Württemberg berichtet, dass DeepSeek davon ausgehe, nicht unter die Pflicht aus Artikel 27 DSGVO zu fallen, da die DSGVO gemäß Artikel 3 Absatz 2 DSGVO nicht auf DeepSeek anwendbar sei, da sich das Angebot nicht an den europäischen Markt richte. Im Gegensatz dazu habe die CNIL eine umfangreiche Antwort auf ihren Fragebogen erhalten. Darin sei DeepSeek jedoch nicht auf Artikel 3 Absatz 2 DSGVO eingegangen, sondern habe Ausführungen zur Verantwortlichkeit des Unternehmens gemacht.
Die Vorsitzende regt an, weitere Antworten von DeepSeek abzuwarten und Rheinland-Pfalz als Vorsitz des AK KI die federführende Koordinierung weiterer gemeinsamer Maßnahmen zu überlassen.
TOP 12 Verfahren OpenAI
Rheinland-Pfalz fasst das bisherige Vorgehen der Datenschutzaufsichtsbehörden gegenüber OpenAI zusammen und berichtet von dem derzeitigen Verfahrensstand. Die letzten Antworten von OpenAI werden derzeit ausgewertet.
Die Mitglieder der DSK diskutieren den Abschluss des Verfahrens, da OpenAI nunmehr eine Niederlassung in Irland habe und eine Zuständigkeit somit bei der irischen Datenschutzbehörde liege.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zu OpenAI zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 13 Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)
Hamburg berichtet von der Befassung des AK Medien mit der Festlegung zu Ziffer 2. der DSK vom 15. November 2024 in der 108. Konferenz. Der AK Medien wurde beauftragt, zu prüfen, welche Governance-Struktur greife, wenn es bis zum 10. Oktober 2025 keine (national)gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Verordnung gebe. Das meiste sei jedoch in der unmittelbar geltenden Verordnung geregelt, sodass nicht viel Gestaltungsraum für den nationalen Gesetzgeber bliebe und die Verordnung auch ohne ein nationales Umsetzungsgesetz ausführbar sei. Die Datenschutzaufsichtsbehörden seien für die datenschutzrechtlichen Aspekte der Verordnung zuständig. Gleichwohl sei ein entsprechendes Umsetzungsgesetz wünschenswert, da die Verordnung den nationalen Gesetzgeber dazu verpflichte, nationale Koordinierungsstellen einzurichten. Eine aktuelle Fassung des Entwurfs für ein nationales Umsetzungsgesetz sei von der BfDI übersandt worden. Weitere Rückmeldungen seien möglich. Die bisherige Kritik der Datenschutzaufsichtsbehörden wurde teilweise in den Entwurf aufgenommen.
Berlin ergänzt, dass in dem Entwurf die ausdrückliche Zuweisung der Zuständigkeit der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden wieder gestrichen wurde und stattdessen auf das Erfordernis von landesrechtlichen Zuständigkeiten verwiesen werde. Nach der Auffassung von Berlin seien die Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch für Artikel 18 und 19 TTPW-VO auch ohne landesrechtliche Umsetzungsgesetze zuständig; für Artikel 20 TTPW-VO bedürfe es hingegen einer Zuständigkeitsnorm.
Hamburg und Berlin führen aus, dass der zweite DSK-Auftrag zur Umsetzung der Verordnung noch in Beratung im AK Medien sei und erste Ergebnisse voraussichtlich in der 3. Zwischenkonferenz der DSK am 17. September 2025 vorgestellt werden können.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
- Die DSK nimmt den Bericht des AK Medien zu Ziffer 2 der Festlegung zu TOP 19: TTPW-VO und dem PWG-E der 108. DSK zur Kenntnis.
- Die DSK stimmt der in dem Bericht unter 1. genannten festgestellten Governance-Struktur zu.
Ergebnis:
[17,0,0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 14 Bericht vom Austausch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und Verständigung über die Struktur der weiteren Zusammenarbeit
Die Vorsitzende berichtet über den Austausch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), an dem neben Berlin Baden-Württemberg, Bayern LDA, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen teilgenommen haben. Im Rahmen des Austauschs sei mit Blick auf den Digital Services Act (DSA) hauptsächlich über die Struktur der weiteren Zusammenarbeit zwischen der BNetzA und der DSK gesprochen worden. Die BNetzA betonte dabei, dass es ihr ein großes Anliegen sei, hierfür einen festen Arbeitsprozess zu etablieren.
Berlin schlägt vor, eine „BNetzA-Schnittstelle“ bestehend aus Hamburg und der oder dem jeweiligen DSK-Vorsitzenden sowie der BfDI einzurichten, die als umfassende Ansprechpartnerin für sämtliche Anliegen der BNetzA fungieren solle. Darüber hinaus macht Berlin den Vorschlag, für konkrete Einzelfälle im Zusammenhang mit dem DSA eine DSA-Kontaktstelle der Länder einzusetzen, die die Anfragen der BNetzA in der DSK nach Zuständigkeit verteilen solle.
Die Mitglieder der DSK diskutieren anschließend diesen Vorschlag.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
- Für konkrete Einzelfälle der Datenschutzbehörden im Zusammenhang mit dem Digital Services Act (DSA) stellen die einzelnen Mitglieder der DSK den direkten Kontakt zum Referat „DSA-Nutzerbeschwerden, DSC-IT-Systeme“ (DSC12) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Herstellung von Benehmen her.
- Für konkrete Einzelfälle der BNetzA im Zusammenhang mit dem DSA (§ 19 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)) richten die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder eine DSA-Kontaktstelle der Länder ein, die die Anfragen der BNetzA in der DSK nach Zuständigkeit verteilt. Diese Funktion wird zunächst der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für vier Jahre übernehmen; eine Verlängerung ist möglich.
- Die DSK richtet eine „BNetzA-Schnittstelle“ ein. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit führt den Vorsitz. Beteiligt an der „BNetzA-Schnittstelle“ sind außerdem die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der jeweilige DSK-Vorsitz.
- Die „BNetzA-Schnittstelle“ berichtet der DSK.
- Die Beauftragung mit dem Vorsitz der „BNetzA-Schnittstelle“ erfolgt für die Dauer von vier Jahren und kann verlängert werden.
Ergebnis:
[17,0,0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 15 Weitere Schritte des AK Auskunfteien zu melde- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen bei Adressvermittlern
Dieser TOP wurde in der Vorkonferenz zur 109. DSK behandelt und wird daher nicht erneut aufgerufen.
TOP 16 Kommunikation mit der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ der KMK
Thüringen führt in das Thema ein. Der Vorsitzende der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ der KMK habe sich an den Vorsitz der DSK gewandt und mitgeteilt, dass datenschutzrechtliche Fragestellungen für die schulische Arbeit künftig direkt in der Kommission beraten werden würden. Daher werde ein direkter Austausch mit der DSK avisiert. Eine Fortführung der Beratungen auf der Ebene der bisherigen „AG Datenschutz“ der KMK, die bisher von Thüringen als Vorsitz des AK Schulen und Bildungseinrichtungen wahrgenommen wurden, werde nicht mehr als erforderlich angesehen. Thüringen bietet an, den von der Kommission vorgeschlagenen Termin für einen ersten Dialog am 2. April 2025 als Vertretung der DSK wahrzunehmen.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
- Der DSK-Vorsitz sagt der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ der Bildungsministerkonferenz die Bereitschaft zum Dialog zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen für die schulische Arbeit zu.
- Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird den Termin am 2. April 2025 als Vorsitzender des Arbeitskreises Schulen und Bildungseinrichtungen im Auftrag der DSK wahrnehmen. Er wird der DSK über Inhalt und Ergebnisse des Termins berichten.
- Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird den Dialog mit der Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ der Bildungsministerkonferenz anschließend fortführen. Er wird dabei darauf achten, dass die DSK und die jeweils von den Fragestellungen fachlich betroffenen Arbeitskreise eingebunden werden.
- Der unter 3. erteilte Auftrag erfolgt für die Dauer des Vorsitzes des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Arbeitskreis Schulen und Bildungseinrichtungen.
- Die DSK beauftragt den DSK-Vorsitz, die Kommission „Bildung in der digitalen Welt“ der Bildungsministerkonferenz über das unter 1. und 2. Festgelegte zu informieren.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 17 Mitarbeit von Vertreter:innen der RDSK im Rahmen der DSK und ihrer Arbeitskreise
Die Vorsitzende führt in das Thema ein. Die Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) habe darum gebeten, ihre Vertreter:innen in die DSK-Mailingliste sowie Mailinglisten der Arbeitskreise der DSK aufgenommen zu werden. Derzeit erfolge eine Mitarbeit vor allem im AK Medien und AK KI. Die Mitwirkung an diesen Arbeitskreisen sei ohne Teilnahme an dem dazugehörigen E-Mail-Verkehr schwierig. Die Vertreter:innen der RDSK seien für die in den Arbeitskreisen besprochenen Themen auch zuständig, da sie die Aufsicht über die jeweiligen Rundfunkanstalten und Beteiligungsunternehmen haben.
Schleswig-Holstein spricht sich für eine engere Einbindung der Vertreter:innen der RDSK aus, um eine optimale Mitarbeit in den Arbeitskreisen gewährleisten zu können und eine Harmonisierung der DSK und RDSK zu erreichen.
Bayern LfD spricht sich für eine nur punktuelle und sachgerechte Einbindung aus, da die Interessenlage nicht gleich sei und die DSK auch Themen behandele, für die die RDSK nicht zuständig sei.
Rheinland-Pfalz erkennt an, dass eine Mitarbeit der Vertreter:innen in den Arbeitskreisen der DSK ohne eine Einbeziehung in die Themen nicht möglich sei, stellt sich aber gleichzeitig die Frage, wie dabei mit Unterlagen aus dem EDSA umgegangen werden solle.
Niedersachsen versteht die Forderungen der RDSK so, dass diese keine Mitarbeit, sondern nur eine Kenntnisnahme der AK-Inhalte wünschen, sodass die bisherige Zusammenarbeit ausreichen dürfte.
Bayern LDA sieht den einheitlichen Vollzug des europäischen Rechts am ehesten gewährleistet, wenn man die RDSK verstärkt einbinden würde, schließt sich aber Rheinland-Pfalz an, dass die Mitarbeit bei Themen des EDSA nicht möglich wäre.
Sachsen-Anhalt erfragt die Definition des „Gaststatus“ der RDSK und vermutet, dass bei Gewährung eines solchen ggf. eine Änderung der GGO der DSK notwendig wäre.
Nordrhein-Westfalen spricht sich dafür aus, dass auch weiterhin die AK-Vorsitzenden im Einzelfall über die Teilnahme und Einbeziehung in die Mailinglisten der Arbeitskreise entscheiden sollten.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
- Vertreter:innen der RDSK erhalten in den Sitzungen der DSK keinen Gaststatus.
- Die DSK räumt den Vertreter:innen der RDSK folgende Beteiligungsmöglichkeiten in den Arbeitskreisen der DSK ein:
- Teilnahme an den Sitzungen der für die RDSK relevanten Arbeitskreise der DSK
- Zugang zu den Sitzungsunterlagen der für die RDSK relevanten Arbeitskreise der DSK
- Die DSK beauftragt den DSK-Vorsitz, den Vorsitzenden der RDSK über das unter 1. und 2. Festgelegte zu informieren.
- Das unter 1. und 2. Festgelegte gilt auch für die Vertreter:innen der anderen spezifischen Aufsichtsbehörden entsprechend.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 18 Sonstiges
Bericht aus dem IT-Planungsrat
Niedersachsen berichtet über aktuelle Themen aus der 46. Sitzung des IT-Planungsrats am 26. März 2025:
- föderale Digitalstrategie,
- Stand der OZG-Umsetzung
- Bericht zum Themenschwerpunkt „Datenschutz und Datennutzung“
Zudem macht Niedersachsen Ausführungen zur Planung des „Datenschutz-Cockpits“.
Die DSK trifft folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen aus dem IT-Planungsrat zur Kenntnis.
Ergebnis:
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
Zwischenbericht der Kontaktgruppe OZG 2.0
Dieser TOP wurde in der Vorkonferenz zur 109. DSK behandelt und wird daher nicht erneut aufgerufen.
Didacta
Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von der Didacta, die im März in Stuttgart stattfand.
Die Vorsitzende ruft zur Beteiligung der Teilnehmenden an der nächsten Didacta auf. Eine entsprechende Abfrage werde über den AK Schule und Bildungseinrichtungen erfolgen.