105. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder am 10. und 11. Mai 2023 – Protokoll
TOP 01 – Begrüßung und Organisatorisches
Die Vorsitzende eröffnet die 105. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und begrüßt die Teilnehmenden.
Die Vorsitzende stellt den geplanten Ablauf der Konferenz vor. Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK vertreten sind.
TOP 02 – Tagesordnung und Protokoll
Die Vorsitzende erläutert die Tagesordnung für die 105. DSK, die nach der Vorkonferenz am 5. Mai 2023 verschickt wurde.
Für die folgenden Tagesordnungspunkte wurde auf der Vorkonferenz Einvernehmen hergestellt, sodass ihre Behandlung im verkürzten Verfahren erfolgen kann:
- TOP 03 – Informationen zu Umlaufverfahren TOP 06 – Evaluierung ZASt-Konzept
- TOP 11 – Scoring Handlungsempfehlungen
- TOP 12 – Arbeitsaufträge des AK Grundsatz zu geplanten Vorhaben im Koalitionsvertrag (zwei Papiere)
- TOP 15 – Verfahren bei Codes of Conduct TOP 19 – Arbeitsauftrag Taskforce KI
- TOP 20 – Homepage der Datenschutzkonferenz
Die DSK nimmt die Ergebnisse der Vorkonferenz einstimmig und ohne weitere Aussprache an.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin melden die Themen „Rechtsgutachten zu Microsoft 365“, „Videokonferenzsysteme“ und „DSK-Termine für 2024“ für den TOP 23 (Sonstiges) an.
Die Reihenfolge der Tagesordnung wird wie folgt geändert:
Nach TOP 7 werden die TOP 22, 9, 13, 8, 24, 10, 23, 21, 14, 16, 17, 25, 18 behandelt. Die Vorsitzende stellt fest, dass die Tagesordnung angenommen wurde.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 03 – Bericht über Umlaufverfahren
Die DSK nimmt die am 2. Mai 2023 versandte Übersicht über die bisher im Jahr 2023 durchgeführten Umlaufverfahren zur Kenntnis.
TOP 04 – Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss
Der BfDI berichtet von drei Treffen des Europäischen Datenschutzausschusses.
- Plenartagung:
- Verabschiedung von drei Leitlinien nach erfolgter öffentlicher Konsultation
- Leitlinien zur Identifizierung der federführenden Aufsichtsbehörde eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters
- Leitlinien zu Datenpannenmeldungen
- Leitlinien zu den Rechten der betroffenen Personen
- Einrichtung einer Taskforce zum Verhältnis zwischen Datenschutzaufsicht, Wettbewerbsaufsicht und Verbraucherschutz
- Bericht von DE über den Stand des Facebook-Fanpage-Verfahrens
- Verabschiedung von drei Leitlinien nach erfolgter öffentlicher Konsultation
- Plenartagung:
- Entscheidung nach Art. 65 DSGVO zum Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde zu Meta Platforms Ireland
- Einrichtung der Taskforce ChatGPT
- Plenartagung:
- Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz des Europäischen Datenschutzausschusses
- Wahltermin: 24. Mai 2023
- Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorsitz: Bulgarien, Finnland, Niederlande
- Kandidatinnen und Kandidaten für den stellvertretenden Vorsitz: Zypern, Litauen, Kroatien
Die Teilnehmenden tauschen sich über die Kandidaturen aus.
- Verabschiedung der Leitlinien zur automatisierten Gesichtserkennung im Bereich der Strafverfolgung
- ENISA Advisory ESG: Je ein Vertreter des BfDI und aus Norwegen sind neue Mitglieder in der ESG (Beratungsgruppe im Rahmen des EU-Rechtsaktes zur Cybersicherheit)
- Listen der Koordinatorinnen und Koordinatoren von den Expert Subgroups und Taskforces wurden bestätigt
- Verringerung der Häufigkeit der Sitzungen in Präsenz der Subgroups
Bayern (LfD) ergänzt wie folgt:
Die Leitlinien zu den Rechten der betroffenen Personen könnten zwischenzeitlich teilweise überholt sein, da sie ein wenig vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 2023 abweichen. Die Leitlinien werden voraussichtlich im Hinblick auf das Urteil überarbeitet, einen Mechanismus für solche Überarbeitungen aufgrund aktueller Rechtsprechung gibt es aber momentan im EDSA nicht. Bayern (LfD) als gewählter Ländervertreter beabsichtigt, diesen Gedanken im EDSA zu thematisieren.
Bezüglich der Kandidaturen für den Vorsitz und die Stellvertretung des Europäischen Datenschutzausschusses einigen sich die Teilnehmenden darauf, dass der BfDI und der Ländervertreter sich auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen und diesen im Nachgang zur Konferenz den Mitgliedern präsentieren.
TOP 05 – Bericht der Zentralen Anlaufstelle (ZASt)
Der Bericht der ZASt sowie die Übersicht der IMI-Verfahren wurde den Teilnehmenden mit E-Mail vom 24. April 2023 zur Verfügung gestellt. Der Vertreter der ZASt dankt den Anwesenden für die Möglichkeit zur Berichterstattung sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit und erläutert die wesentlichen Inhalte des Berichts. Insbesondere werden die Themen Beantragung von Übersetzungen und Erreichbarkeit der Aufsichtsbehörden (Möglichkeit der Eintragung eines Back-up-Kontakts in IMI) erläutert.
Die Teilnehmenden erörtern die Verfahrensweise des Umgangs mit mehreren Bewerberinnen und Bewerbern für Co-Koordinatorinnen und -Koordinatoren. Die ZASt regt an, zu diesem Thema einen Auftrag für die Erarbeitung einer innerdeutschen Verfahrensweise zu erteilen. Die Teilnehmenden tauschen sich zudem über die Art und den Umfang des Auftretens Deutschlands auf europäischer Ebene aus. Es besteht Einigkeit darüber, dass uneinheitliches Auftreten deutscher Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien des EDSA durch eine innerdeutsche Abstimmung und Kommunikation zu vermeiden ist. Bayern (LfD) plant, die Vertreterinnen und Vertreter Deutschlands in den Arbeitsgremien des EDSA zu einem Austausch einzuladen. In diesem Treffen könnten auch Fragen des innerdeutschen Abstimmungsprozesses besprochen werden.
Rheinland-Pfalz schlägt vor, nach der Wahl die neue Vorsitzende oder den neuen Vorsitzenden des EDSA zur 106. DSK einzuladen, um das Verständnis für die Arbeitsweise der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zu erhöhen und die föderale Struktur Deutschlands aufzuzeigen.
Hessen erläutert die Schwerpunkte in den europäischen Arbeitsgremien. Wichtig sei insbesondere die Mitarbeit an Papieren. Der Wunsch des EDSA nach einer Beteiligung Deutschlands beziehe sich vor allem auf diese Arbeit, weniger auf die Entsendung von Personen in Sitzungen.
Die Vorsitzende stellt die Relevanz der innerdeutschen Abstimmung insbesondere bei der Bewerbung für bestimmte Positionen innerhalb von europäischen Arbeitsgremien heraus.
Die Teilnehmenden treffen die folgende Festlegung:
Der AK Organisation und Struktur wird gebeten, den Bericht der ZASt vom 27. April 2023 zu beraten. Im Hinblick auf dessen Ziffer 5 und Ziffer 6 wird der AK gebeten, Verbesserungsbedarf zu prüfen, ggf. Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten und zur 106. DSK hierüber zu berichten.
[16, 0, 1] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 06 – Evaluierung ZASt-Konzept
Alle Teilnehmenden nehmen den Evaluierungsbericht zum ZASt-Konzept zur Kenntnis. Die DSK stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des ZASt-Konzepts einstimmig zu.
TOP 07 – Sachstandsbericht AK DSK 2.0 (ergänzt um Bericht durch Vorsitz in Vorgriff auf TOP 22)
Rheinland-Pfalz wird um Berichterstattung gebeten; die Vorsitzende ergänzt in Vorgriff auf ihren Bericht unter TOP 22. Rheinland-Pfalz berichtet, dass zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die DSK Gespräche mit zwei Bundesministerien geführt worden seien. An den Gesprächen habe der Vorsitz der DSK und der Vorsitz des AK DSK 2.0 teilgenommen. Die Vorsitzende ergänzt, dass sie ein weiteres Gespräch mit einem Bundesministerium geführt habe. Rheinland-Pfalz und die Vorsitzende berichten über den Inhalt der Gespräche.
In einer sich anschließenden Aussprache äußern mehrere Länder den Wunsch, dass die DSK konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrags entwickelt und verschriftlicht.
Rheinland-Pfalz stellt vier Bereiche dar, die in einer solchen Verschriftlichung zu adressieren wären:
- Vorbemerkung zur Einheitlichkeit
- Punkte, die der AK DSK 2.0 bisher erarbeitet hat
- Geschäftsstelle der DSK
- Gestaltung von Koordinierungsverfahren
Rheinland-Pfalz bietet an, in einer Arbeitsgruppe einen Vorschlag zu erarbeiten. Berlin und Sachsen befürworten eine Erarbeitung konkreter Formulierungsvorschläge.
Die Teilnehmenden treffen die folgende Festlegung:
Der AK DSK 2.0 wird gebeten, in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Fortentwicklung der DSK zu entwickeln, die in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können.
An der Arbeitsgruppe beteiligen sich neben Rheinland-Pfalz der Bund, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Rheinland-Pfalz stellt den geplanten Ablauf der Sommerklausur vor.
TOP 08 – Beschäftigtendatenschutz
Niedersachsen führt zum Hintergrund des Tagesordnungspunkts aus. Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) wird zum Anlass genommen, darauf hinzuweisen, dass Normen und Kollektivvereinbarungen auf der Grundlage der Kriterien zu überprüfen sind, die der EuGH in seinem Urteil festgelegt hat. Insbesondere müssten die nationalen Vorschriften spezifischer sein als die Vorschriften der DSGVO, damit die Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO als wirksam ausgefüllt angesehen werden kann. Die Teilnehmenden verständigen sich darauf, eine Entschließung mit dem Titel „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ zu dem Thema zu veröffentlichen. Die vom Arbeitskreis ebenfalls erstelle Langfassung kann von den Mitgliedern der DSK als Hintergrundpapier verwendet werden.
Die Teilnehmenden verabschieden die Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“ und deren Veröffentlichung.
[16, 0, 1] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 09 – Automatisierte Datenanalyse bei Polizei und Nachrichtendiensten
Schleswig-Holstein führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der AK Sicherheit hat einen Entschließungsentwurf für die DSK vorbereitet. Der Anlass hierfür war insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.02.2023 zu HessenData und den Regelungen zu einem vergleichbaren Verfahren im Hamburgischen Polizeirecht zu automatisierten Datenanalysen. Die Vorschriften hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, bzw. im Fall von Hamburg auch für nichtig erkannt. Der AK Sicherheit hat daher einen Entschließungsentwurf vorbereitet, in dem insbesondere ein Hinweis an die Gesetzgeber enthalten ist, dass es für komplexe Auswertungsverfahren spezifischer Rechtsgrundlagen bedarf. Über allgemeine Rechtsgrundlagen könnten derart schwere Grundrechtseingriffe nicht gerechtfertigt werden.
Die Teilnehmenden beraten den Entschließungsentwurf.
Die Teilnehmenden verabschieden die Entschließung „Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!“ und beschließen deren Veröffentlichung.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 10 – Positionspapier Souveräne Clouds
Die Vorsitzende führt in das Thema ein und erläutert die vorgenommenen Überarbeitungen am Entwurf. Die Vorsitzende stellt heraus, dass es sich um ein Positionspapier handeln soll, das Kriterien für Anbietende enthält, die von Anwendenden abgefragt werden können, die einen Einsatz souveräner Clouds planen.
Die Vorsitzende stellt dar, dass in dem überarbeiteten Entwurf auch die aktuellsten Urteile des EuGH zum Thema Rechenschaftspflicht berücksichtigt wurden (insbesondere hinsichtlich einer Unterscheidung zwischen Rechenschaftspflicht und Compliance-Pflichten in der DSGVO). Die Teilnehmenden diskutieren einige Formulierungen des Papiers und nehmen Änderungen vor.
Die Teilnehmenden verabschieden das „Positionspapier zu Kriterien für Souveräne Clouds“ und beschließen dessen Veröffentlichung.
[15, 0, 2] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 11 – Scoring Handlungsempfehlung
Die DSK trifft die folgende Festlegung:
Die DSK nimmt den Bericht des AK Kreditwirtschaft zu Vorschlägen für Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zur Verbesserung von Scoringverfahren zur Kenntnis und stimmt den Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu.
Die Vorsitzende wird gebeten, die Handlungsempfehlungen an die zuständigen Bundesministerien zu versenden.
TOP 12 – Arbeitsaufträge des AK Grundsatz zu geplanten Vorhaben im Koalitionsvertrag
Die DSK nimmt die vom AK Grundsatz vorgelegten Ausarbeitungen zu den Themen Nr. 1 und Nr. 3 zur Kenntnis.
Die Ausarbeitung zu dem Thema Nr. 2 soll unter TOP 18 behandelt werden.
TOP 13 – Funkbasierte Kaltwasserzähler
Nordrhein-Westfalen führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert den Hintergrund. Die Regelungen zu Kaltwasserzählern mit einer funkbasierten Auslesemöglichkeit seien im Bundesgebiet uneinheitlich. Der AK Wirtschaft hat einen Entwurf erarbeitet, der sich für bundesweit einheitliche Regelungen ausspricht.
Bayern (LfD) erläutert, dass funkbasierte Kaltwasserzähler zum Teil zum Zweck der Gefahrenabwehr benötigt werden (Ortung von Leckagen etc.). Für Gefahrenabwehr liege die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, weshalb eine bundesgesetzliche Regelung nicht gefordert werden könne.
Die Teilnehmenden diskutieren vor diesem Hintergrund die Forderung der DSK sowie die Adressaten des Papiers.
Bremen betont die Wichtigkeit einer Einheitlichkeit, unabhängig davon, ob es sich um Bundes- oder Landesgesetzgebung handelt.
Die Teilnehmenden diskutieren das Format und Formulierungen des Papiers. Nordrhein-Westfalen führt zu weiteren Überarbeitungen des Dokuments aus.
Die Teilnehmenden verabschieden die Stellungnahme „Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz von Smart Meter zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs durch einheitliche Regelungen schützen“ und beschließen deren Veröffentlichung.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 14 – Bericht der Taskforce Facebook-Fanpages
Hamburg berichtet aus der Taskforce Facebook-Fanpages. Sachsen berichtet über den Sachstand eigener Verfahren zum Thema Facebook-Fanpages. Es folgt ein Austausch der Teilnehmenden über den Stand laufender Verfahren in den jeweiligen Behörden. Sachsen und der BfDI werben für den Weg der Anordnung, insbesondere, weil die zu erwartende Entscheidung des VG Köln nur zwischen den Verfahrensbeteiligten gelte. Die Teilnehmenden sprechen sich für einen weiteren Austausch über die Thematik im Rahmen der Taskforce Facebook-Fanpages aus.
TOP 15 – Verfahren bei Codes of Conduct
Die Teilnehmenden treffen die folgende Festlegung:
- Die DSK beauftragt den AK Organisation und Struktur, möglichst bis zur 107. DSK einen Vorschlag für ein Verfahren zur Beteiligung der Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von länderübergreifenden CoCs zu erarbeiten. Das Verfahren berücksichtigt nationale und transnationale CoCs.
- Die DSK legt fest, dass die Mitglieder sich in der Übergangszeit vor Verabschiedung des Verfahrens nach Ziffer 1 über laufende oder anstehende Genehmigungsverfahren gegenseitig informieren.
TOP 16 – Umgang mit Taskforces und anderen Arbeitsgremien der DSK
Der Vorsitz führt in das Thema ein und erläutert den vorgelegten Entscheidungsvorschlag. Die Teilnehmenden tauschen sich zum Entscheidungsvorschlag aus.
Die Teilnehmenden treffen die folgende Festlegung:
- Die DSK legt fest, dass folgende Taskforces und Kontaktgruppen bestehen bleiben sollen:
- Taskforce KI
- Taskforce Forschungsdaten
- Taskforce „Schrems II“
- Taskforce Facebook-Fanpages
- die Kontaktgruppe Registermodernisierung
- die Kontaktgruppe OZG 2.0
- Die Arbeitsgruppe Biometrische Analyse ist keine der DSK unmittelbar zugeordnete Gruppe im Sinne der Ziffer 1, sondern eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitskreise „Technik“ und „Videoüberwachung“.
- Den Arbeitsauftrag der Taskforce Souveräne Clouds sieht die DSK als erfüllt an. Die Taskforce Souveräne Clouds wird aufgelöst.
- Die in Ziffer 1 genannten Taskforces und Kontaktgruppen berichten der DSK mindestens zu jeder Hauptkonferenz über den Stand ihrer Arbeiten.
- Die in Ziff. 1 genannten Taskforces und Kontaktgruppen berichten regelmäßig in den ihnen zugeordneten Arbeitskreisen über den Stand ihrer Arbeiten. Erarbeitete Positionen stimmen die Taskforces und Kontaktgruppen grundsätzlich mit den ihnen zugeordneten Arbeitskreisen ab, bevor sie der DSK vorgelegt werden.
- Zeitgleich mit der Entscheidung über die Verlängerung oder Erneuerung der Arbeitskreis-Vorsitze im Jahr 2026 soll über den Fortbestand der unter Ziffer 1 genannten Gremien jeweils neu entschieden werden.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
TOP 17 – Angemessenheitsbeschlussentwurf USA (EU-U.S. DPF)
Der BfDI berichtet, dass die Kommission momentan ihren Beschlussentwurf auf der Grundlage der Stellungnahme prüft. Die Annahme des Beschlusses werde für den Sommer erwartet.
TOP 18 – Anforderungen an Anonymisierung
Hessen führt in das Thema ein. Die Anonymisierung von Daten sei in der DSGVO nicht unmittelbar definiert, und die Ausführungen in Erwägungsgrund 26 reichten nicht aus, um Klarheit in allen Fragen der Anonymisierung herzustellen. Da sich unterschiedliche Auffassungen herausbildeten, hält es Hessen für angezeigt, auf Ebene der DSK ein gemeinsames Verständnis von den Anforderungen an die Anonymisierung personenbezogener Daten zu bilden. Der BfDI spricht sich dafür aus, die Leitlinien für Anonymisierung, die voraussichtlich bald im EDSA verabschiedet werden, abzuwarten. Die Vorsitzende schlägt vor, dass das Thema bei der anstehenden Sommerklausur behandelt wird. Eine Vorbereitung könne durch Hessen, Schleswig-Holstein und weitere interessierte Mitglieder erfolgen. Berlin bietet an, Input aus dem eigenen Haus, das auch die Länder in der Technology Subgroup des EDSA vertrete, zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen.
Das zu TOP 12 vorgelegte Papier zum Thema Nr. 2 (Anonymisierung) wird nicht näher behandelt. Schleswig-Holstein kündigt an, Anmerkungen zu dem Thema im Nachgang zur Sitzung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Eine Behandlung des Papiers in der DSK solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
TOP 19 – Arbeitsaufträge an die Taskforce KI
Die DSK beauftragt die Taskforce KI, ein Gutachten mit den folgenden Themenschwerpunkten zu erstellen:
- Mögliche zukünftige Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder gemäß der DSGVO bzw. der KI-Verordnung
- Notwendige Ressourcen zur Erfüllung dieser Aufgaben
- Fachliche Ressourcen: welche rechtlichen und technischen Kenntnisse wären zur Erfüllung der verschiedenen Aufgabenbereiche nach der KI-Verordnung notwendig. Wieviel Personal wird benötigt?
- Technische Ressourcen: Welche Arbeitsmittel wären notwendig?
- Nationale Zusammenarbeit und Zusammenarbeit in der EU
Es wird um einen Sachstandsbericht bis zur 106. DSK gebeten.
TOP 20 – Homepage der Datenschutzkonferenz
Die DSK trifft die folgende Festlegung:
Es wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bayern LDA, BfDI, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eingerichtet, die möglichst bis zur nächsten Zwischenkonferenz der DSK ein Konzept und einen Plan für die Finanzierung eines Relaunchs der DSK-Website erarbeitet. Der BfDI übernimmt die Federführung für die Arbeitsgruppe und wird die Verantwortlichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einbinden und die DSK über die Fortschritte informieren.
TOP 21 – Teilnahme an der didacta 2024
Thüringen erläutert die Themenanmeldung und den Schwerpunkt der didacta 2024. Es schließt sich eine kurze Diskussion an. Die Mehrheit der Teilnehmenden sieht Teilnahme an Messen nicht als Angelegenheit der DSK an.
TOP 22 – Bericht des Vorsitzes der DSK 2023
Die Vorsitzende berichtet über die Arbeit des Vorsitzes der DSK 2023 (soweit nicht bereits unter TOP 12 behandelt) und nennt die Termine mit den spezifischen Aufsichtsbehörden.
TOP 23 – Sonstiges
a) Termine 2024
Bremen stellt die Termine der DSK für das Jahr 2024 vor:
- 24. Januar 2024: 1. Zwischenkonferenz als Videokonferenz
- 16. und 17. April 2024: ggf. Treffen in Brüssel
- und 7. Mai 2024: Vorkonferenz als Videokonferenz
- 14. und 15. Mai 2024: 107. DSK in Bremerhaven
- 11. und 12. Juni 2024: ggf. Treffen in Brüssel?
- 19. Juni 2024: Zwischenkonferenz als Videokonferenz
- 11. September 2024: Zwischenkonferenz als Videokonferenz
- und 7. November 2024: Vorkonferenz als Videokonferenz
- 14. und 15. November 2024: 108. DSK in Bremen
- 28. Januar 2025: Europäischer Datenschutz-Tag in Berlin
b) Gutachten zu Microsoft 365
Die Teilnehmenden tauschen sich zu einem Gutachten zu MS 365 aus.
c) Videokonferenzsysteme
Berlin regt an, das Thema der Videokonferenzsysteme erneut aufzugreifen, da es momentan in der Key Provisions ESG behandelt werde. Das Thema sei im AK Medien behandelt worden, zudem gab es ein Papier aus Hessen zu dem Thema. Die Vorsitzende bietet an, dass das Thema in einem der kommenden Jour Fixes aufgerufen werden kann.
TOP 24 – EU-Verordnungsentwurf zum politischen Targeting
Berlin führt in das Thema ein. Berlin habe sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Nordrhein-Westfalen und Hamburg mit dem Verordnungsentwurf befasst und drei Schwerpunkte datenschutzrechtlicher Anmerkungen herausgearbeitet. Diese betreffen die gemeinsame Verantwortlichkeit, die Übertragung von Befugnissen an den EDSA sowie die Betrachtung der politischen Werbung/Microtargeting im Zusammenhang mit Manipulation und Desinformation. Nach Diskussion des Vorschlags nimmt Berlin die TOP-Anmeldung zurück. Berlin kündigt an, das vorgelegte Papier in eigener Verantwortung verwenden zu wollen, insbesondere, da es in Berlin auch Beschwerdeverfahren zu dem Thema gebe. Die Vorsitzende bittet Berlin um regelmäßige Berichterstattung zu der Thematik.
TOP 25 – Bericht aus dem AK Organisation und Struktur
Hessen führt in das Thema ein und erläutert den Hintergrund des vorgelegten Dokuments. Es sei zu beobachten, dass immer neue Arbeitsgremien auf der EU-Ebene entstünden. Hessen betont die Notwendigkeit der deutschen Vertretung in möglichst allen Arbeitsgremien und kündigt an, eine aktualisierte Liste aller Arbeitsgremien zu verschicken. Im Anschluss wird der Vorschlag des AK Organisation und Struktur unter den Teilnehmenden diskutiert, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der in die Taskforces und Arbeitsgruppen zu entsendenden Personen.
Rheinland-Pfalz bittet, die regelmäßige Berichterstattung über derartige Entwicklungen auf europäischer Ebene in der DSK weiterzuführen.
Die Teilnehmenden legen fest:
Die DSK nimmt das Papier „Kommunikation von und nach Europa – Zusammenarbeit zwischen EDSA & DSK – Integration neuartiger EDSA-Gremien in die Arbeitsabläufe der DSK“ des AK Organisation & Struktur zur Kenntnis und billigt dessen Erprobung. Der AK wird gebeten, der DSK regelmäßig hierüber zu berichten.
[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)
Anlagen
- Zu TOP 08:
- Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“
- Hintergrund zu der Entschließung „Notwendigkeit spezifischer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz!“
- Zu TOP 09: Entschließung „Verfassungsrechtliche Anforderungen bei automatisierter Datenanalyse durch Polizei und Nachrichtendienste beachten!“
- Zu TOP 10: Stellungnahme „Kriterien für Souveräne Clouds“
- Zu TOP 11: Stellungnahme „Vorschläge für Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zur Verbesserung des Datenschutzes bei Scoringverfahren“
- Zu TOP 13: Stellungnahme „Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einsatz von Smart Meter zur Erfassung des Kaltwasserverbrauchs durch einheitliche Regelungen schützen“
gez. Dr. h.c. Marit Hansen
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein