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Protokoll

Datum: 29. Januar 2026

Veranstaltung: 1. Zwischenkonferenz der DSK

TOP 1 Begrüßung und Organisatorisches

Der Vorsitzende eröffnet die 1. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die in Berlin in Präsenz durchgeführt wird. Er begrüßt die Teilnehmenden, stellt den geplanten Ablauf der Zwischenkonferenz vor und weist auf die Tonaufzeichnung zur Erstellung des Protokolls hin. Der Vorsitzende weist weiterhin darauf hin, dass die Pressemitteilung zur 1. Zwischenkonferenz in einem schnellen Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Der Vorsitzende gibt außerdem einen Ausblick auf die 2026 bevorstehenden Konferenztermine der DSK.

Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK vertreten sind.

TOP 2 Tagesordnung und Protokoll

Berlin informiert darüber, dass das Protokoll zur 110. Datenschutzkonferenz fertig gestellt wurde. Der Vorsitzende kündigt die Abstimmung über das Protokoll zur 110. Datenschutzkonferenz im Wege des Umlaufverfahrens im Anschluss an die 1. Zwischenkonferenz an.

Der Vorsitzende erläutert die Tagesordnung für die 1. Zwischenkonferenz, die in aktualisierter Form am 26. Januar 2026 versendet wurde. Er fragt die Anwesenden, ob es Änderungswünsche mit Blick auf die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte gibt, dies ist nicht der Fall.

Sachsen-Anhalt, Berlin und Hessen melden für TOP 14 Gesprächspunkte an.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die Tagesordnung in der Fassung vom 26.01.2026 wird angenommen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 3 Bericht des Vorsitzes

Der Vorsitzende berichtet über einen bevorstehenden Gesprächstermin mit der DSC-Schnittstelle und kündigt an, über den Termin im Nachgang zu berichten.

Der Vorsitzende berichtet weiter davon, dass am 28.01.2026 die öffentliche Sachverständigenanhörung zur Umsetzung des Data Acts im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung stattgefunden hat. Die dort abgegebenen Stellungnahmen von BfDI und Rheinland-Pfalz seien auch online verfügbar.

Außerdem spricht der Vorsitzende die Durchführung der TTPW-Verordnung an. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland, in welchem Wahlen unter Geltung der neuen Regelungen stattfinden werden. Baden-Württemberg habe in diesem Zusammenhang ein Merkblatt auf seiner Webseite veröffentlicht, welches an die Vorarbeiten aus Berlin anschließe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass auch ein Papier der Bundesnetzagentur zu diesem Thema veröffentlicht worden sei. Der Bundesrat werde das Durchführungsgesetz zur TTPW-Verordnung in seiner 1161. Sitzung als TOP 30 behandeln, dabei werde es auch um Fragen der Zuständigkeit gehen.

Der Vorsitzende berichtet des Weiteren davon, dass Baden-Württemberg im anstehenden EDSA-Plenum den Abschlussbericht zum koordinierten Durchsetzungsrahmen 2025 (Coordinated Enforcement Framework, CEF) zum Thema Löschung vorstellen werde. Der Vorsitzende gibt außerdem einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des CEF.

Der Vorsitzende weist weiter auf den Austausch mit dem EDSA betreffend des KI-Chatbots „Grok“ hin. Hier seien noch einige Fragen offen. Derzeit befasse sich unter anderem die Taskforce Generative AI sich mit der Thematik. Die BfDI macht ergänzende Ausführungen und weist u.a. darauf hin, dass die Europäische Kommission ein Verfahren nach dem Digital Services Act angestoßen hat.

Für den Bericht zu den jüngsten Dialoggruppengesprächen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gibt der Vorsitzende sodann das Wort an Schleswig-Holstein ab.

Schleswig-Holstein berichtet zunächst vom Treffen mit dem BvD. Die DSK-Mitglieder tauschen sich daraufhin über eine mögliche stärkere Einbindung von Datenschutzbeauftragten im Vorfeld von Beschwerden aus. Der Vorsitzende schlägt vor, die Thematik unter TOP 5 erneut aufzugreifen und zu vertiefen.

Schleswig-Holstein berichtet außerdem vom Treffen mit dem vzbv.

Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes zur Kenntnis.

TOP 4 Europa

a) Anstehende Entscheidungen in den EDSA-Expert-Subgroups

Der Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick über die Themen und Fragestellungen, die in den kommenden Monaten in den Expert Subgroups und Drafting Teams voraussichtlich behandelt werden sollen:

  • Cooperation und IT-User: Beschäftigung mit der neuen DSGVO-Verfahrens-Verordnung (VO 2025/2518).
  • Compliance, E-Government und Health: Leitlinien zur wissenschaftlichen Forschung sowie gemeinsame Stellungnahme zum Biotech Act.
  • Cross-Regulatory Interplay and Cooperation: Öffentliche Konsultation Gemeinsame Leitlinen zum Verhältnis DS-GVO und Digital Markets Act; außerdem geplant: Gemeinsame Leitlinien zum Thema „Interplay GDPR and Competition Law“ sowie Leitlinien zu „Good Practices on Cross-regulatory Cooperation“.
  • Enforcement: Handhabung von Beschwerden, hierzu Gesprächsformat im März, Mecklenburg-Vorpommern wird hierzu im Nachgang Bericht erstatten.
  • Financial Matters: Öffentliche Konsultation zum EDSA-Papier „Mandatory User Accounts on Online-Shopping-Websites“.
  • Key Provisions: Gemeinsame Stellungnahme zum Digital Omnibus.
  • Social Media: Stakeholder Event zur Leitlinie „Political Targeting“.
  • Strategic Advisory: EDSA-Arbeitsprogramm für 2026/2027.
  • Technology: Leitlinien zur Anonymisierung.

Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes über die anstehenden Entscheidungen in den EDSA-Expert-Subgroups zur Kenntnis.

b) Berichterstattung aus dem EDSA

Die Berichterstatter Bayern (BY LfD) und BfDI verweisen auf den über den DSK-E-Mail-Verteiler versandten Bericht.

Die DSK nimmt den Bericht aus dem EDSA zur Kenntnis.

TOP 5 Austausch zum Umgang mit einem erhöhten Beschwerdeaufkommen

Schleswig-Holstein führt in das Thema ein und weist auf die Möglichkeit hin, sich derzeit auch auf EDSA-Ebene hierzu einzubringen sowie auf ein mögliches weiteres Aufgreifen der Thematik im Rahmen des AK DSK 2.0.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zu ihren Erfahrungen mit Blick auf die Organisation bei der Bearbeitung von Beschwerden in ihren Behörden aus, insbesondere zur Einreichung von Beschwerden über das Beschwerdeformular und die Ausgestaltung desselben. Des Weiteren findet ein Austausch zur Zahl der Eingaben im Jahr 2025 statt.

Berlin stellt ein neues (derzeit im Aufbau befindliches) Beschwerdeformular vor, weist auf die (technische) Nutzungsmöglichkeit für alle DSK-Mitglieder hin und bietet eine Zusammenarbeit diesbezüglich an.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich weiter aus und einigen sich auf folgende Vorgehensweise: Eine Kleingruppe erarbeitet eine kurze Aufstellung, die den deutschen Vertretern für die Diskussion auf EDSA-Ebene mitgegeben werden kann. Außerdem wird angestrebt, zeitnah einen Online-Workshop auszurichten, in welchem ein Austausch zum Beschwerdeformular auf Arbeitsebene ermöglicht werden soll. Zuständig für die Ausrichtung des Workshops ist Nordrhein-Westfalen, der DSK-Vorsitz stellt hierfür die Infrastruktur bereit. Des Weiteren wird Hamburg zu gegebener Zeit die DSK-Mitglieder zu rechtlichen Fragestellungen betreffend das Beschwerdeformular informieren. Der TOP soll außerdem im Rahmen der 2. ZwiKo erneut aufgegriffen werden.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK beschäftigt sich weiter mit dem Thema, tauscht sich in der 2. ZwiKo nochmals dazu aus und bleibt auch im Austausch mit dem EDSA.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 6   Reformvorschläge DSGVO außerhalb des Digital-Omnibus

Baden-Württemberg führt in das Thema ein. Es sei eine Fortführung des entsprechenden Tagesordnungspunktes der 110. DSK. Die vom AK Grundsatz erarbeitete Liste soll zielgerichtet genutzt werden. Es soll aufbauend hierauf eine kurze Liste (sog. „Shortlist“) mit Reformvorschlägen für die DS-GVO, die sich außerhalb des Digital Omnibus bewegen und die in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden können, erstellt werden.

Bremen weist auf den Erfahrungsbericht der DSK zu Anwendung der DS-GVO aus November 2019 hin und regt an, die dortigen Vorschläge aufzugreifen.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zur Erstellung der Shortlist aus und einigen sich darauf, dass der AK Grundsatz auf Grundlage der bisher erarbeiteten Vorschläge eine Shortlist, geordnet nach Themenkomplexen erstellen und diese der DSK bis spätestens 11.02.2026 vorlegen soll.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK beauftragt den AK Grundsatz bis spätestens 11.02.2026, auf Grundlage der erfolgten Ausarbeitungen, eine Shortlist zu Änderungsvorschlägen der DSGVO außerhalb der Vorschläge des Digital-Omnibus zu erstellen und diese nach Themenkomplexen aufzubauen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 7 Chatkontrolle – weiteres Vorgehen

BfDI führt in den Tagesordnungspunkt ein. Ziel sei weitere Pressearbeit zum Thema Chatkontrolle während der Trilogverhandlungen, um weiterhin auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen aufmerksam zu machen. Der AK Presse soll auf Grundlage des vorgeschlagenen Kommunikationskonzeptes mit Unterstützung der fachlichen Arbeitskreise federführend hieran arbeiten.

Nach kurzem Austausch hierzu einigen sich die Teilnehmenden darauf, dem Vorschlag der BfDI zu folgen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Es erfolgt eine erneute gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Chatkontrolle im Rahmen des politischen Trilogs durch die DSK.
  2. Die DSK beauftragt den AK Presse, unter Einbeziehung des AK Medien, die erforderlichen Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit auszuarbeiten und das von der BfDI vorgelegte Kommunikationskonzept, einschließlich der dort aufgeführten Zeitpunkte, als Basis hierfür zu verwenden.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 8 Orientierungshilfe Mietinteressent:innen: Sachstandsbericht zur Verbändeanhörung, Auswertung und Beschluss einer geänderten Fassung der Orientierungshilfe Mietinteressent:innen

Nordrhein-Westfalen führt in das Thema ein. Auf Grundlage einer Verbändeanhörung wurden im AK Wirtschaft Anpassungsvorschläge für die Orientierungshilfe Mietinteressent:innen diskutiert. Diese sollen nun in der DSK zur Diskussion gestellt werden.

Die DSK diskutiert ausführlich zu den einzelnen Vorschlägen.

Niedersachsen spricht sich ausdrücklich gegen die Aufnahme des zweiten Vorschlags aus.

Berlin und Sachsen äußern Bedenken mit Blick auf den dritten Vorschlag.

Nach weiterem Austausch einigen sich die DSK-Mitglieder darauf, den dritten Vorschlag zu verwerfen und ansonsten die überarbeitete Orientierungshilfe zur Abstimmung zu stellen.

Die DSK beschließt die geänderte Fassung der „Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen (OH Mietinteressent:innen), Version 2.0, Stand: Januar 2026 mit folgender Änderung: Streichung der beiden Wörter „grundsätzlich“ in der Ziffer 2 Absatz 3 der von NRW vorgelegten Entwurfsfassung.

[15, 1, 1] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

Niedersachsen wünscht die Kenntlichmachung des abweichenden Votums in der zu veröffentlichenden geänderten Fassung der Orientierungshilfe. Dies soll in Form einer Fußnote geschehen, deren Inhalt im Anschluss an die 1. Zwischenkonferenz geklärt wird.

TOP 9 Meldung aus der EUDI Wallet

Hamburg führt in das Thema ein. Eine Funktion der EUDI-Wallet solle nach eIDAS-VO sein, dass Nutzende auf Knopfdruck eine Datenschutz-Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen können, wenn ein mutmaßlich unrechtmäßiges oder verdächtiges Ersuchen um Daten eingegangen ist. Hierfür müsse auch eine Schnittstelle geschaffen werden. Die Arbeitsgruppe „Meldung aus der EUDI-Wallet“, in welcher die BfDI und vier weitere Datenschutzbehörden der Länder sowie die SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) vertreten seien, habe bereits begonnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Hamburg möchte sich nun dazu austauschen, ob die Schaffung einer einheitlichen Grundempfangsstelle für Beschwerden zur EUDI-Wallet grundsätzlich in Betracht käme.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich zur Einrichtung einer einheitlichen Meldestelle aus.

Berlin merkt an, dass das Thema EUDI-Wallet im Allgemeinen in der DSK thematisiert werden sollte.

Der Vorsitzende hält fest, dass mit Bezug auf die EUDI-Wallet damit zwei verschiedene Themen aufzubereiten seien: Einerseits die Frage der (technischen) Einrichtung eines einheitlichen Meldewegs und andererseits der grundsätzliche inhaltliche Austausch zur bevorstehenden Einführung der EUDI-Wallets.

Die DSK-Mitglieder einigen sich darauf, dass der erste Themenbereich in der AG „Meldung aus der EUDI-Wallet“ aufgegriffen werden soll. Hinsichtlich des zweiten Themenbereichs wird die BfDI um eine inhaltliche Aufbereitung für die 2. ZwiKo gebeten.

Die DSK bittet die AG „Meldung aus der EUDI Wallet“ (AK Technik), auch die Möglichkeit eines zentralen Meldewegs für die deutschen Datenschutzbehörden zu betrachten und fortlaufend zu berichten.

Die DSK bittet die BfDI, das Projekt EUDI Wallet in der 2. ZwiKo am 25.03.2026 vorzustellen, insbesondere Rechtsgrundlagen, Stand der technischen Einführungen sowie Handlungs- und Entscheidungsbedarf für die DSK bzw.ihrer Mitglieder.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 10 P20 Rechtsgrundlagen

Schleswig-Holstein führt in das Thema ein. Es handelt sich um die Fortsetzung von TOP 12 aus der 110. DSK (damals Berichterstattung durch die BfDI). Der AK Sicherheit wurde dort beauftragt, das Thema Rechtsgrundlagen für P20 noch einmal auszuarbeiten. Die AG „Rechtsgrundlagen für P20“ (AK Sicherheit) hat sich nun zunächst auf die erste Stufe von P20 (der Errichtung eines sog. „Datenhauses“) konzentriert und einen Entwurf für eine Entschließung vorgelegt.

Die zweite Stufe wäre die Nutzung dieses „Datenhauses“. Hierzu könne der AK Sicherheit bzw. die AG „Rechtsgrundlagen für P20“ jedoch derzeit noch keine konkreten Äußerungen tätigen, da die Idee des Projektes diesbezüglich noch sehr wenig konturiert sei. Die AG INPOL stehe aber zum Thema „Kontextualisierung“ im Austausch mit der zuständigen Projektgruppe im BMI.

Die DSK-Mitglieder beraten über den über den Entschließungsentwurf. Auf Vorschlag unter anderem von Bayern, der BfDI und Nordrhein-Westfalen, werden noch Anpassungen im Text vorgenommen. Der angepasste Text wird sodann zur Abstimmung gestellt.

Die DSK stimmt der Entschließung „P20 Rechtsgrundlagen“ mit Änderungen vom 29.01.2026 zu.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 11 Entschließung „Den DVB-I-Standard datenschutzkonform implementieren!“

Berlin führt in den Tagesordnungspunkt ein. Der Entschließungsentwurf befasse sich mit der Implementierung eines neuen Substandards (DVB-I) im DV-B-Standard. Der Entwurf sei von der Bayerischen Medienaufsicht, einer spezifischen Aufsichtsbehörde, vorbereitet worden. Diese sitze an einem Runden Tisch zur Vorbereitung der Markteinführungen von DVB-I. Im Vordergrund des Entwurfs stehen Fragen der Datensparsamkeit und des Datenschutzes durch Technikgestaltung. Der Entwurf sei im AK Medien abgestimmt worden.

Die DSK-Mitglieder tauschen sich über den Vorschlag aus und kommen zu dem Ergebnis, dass der Entwurf als Beschluss und nicht als Entschließung ausgestaltet werden sollte. Außerdem wird eine weitere redaktionelle Überarbeitung als notwendig angesehen. Hierfür soll der Entwurf noch einmal vom AK Medien bearbeitet werden.

Die DSK begrüßt den Vorschlag aus dem AK Medien und trifft folgende Festlegung:

Die DSK beauftragt den AK Medien den Entschließungsentwurf zu redaktionell zu überarbeiten und das Format zu einem Beschluss, mit Blick auf den Adressatenkreis, spätestens bis zur 2. ZwiKo am 25.03.2026 anzupassen.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 12 Sachstand zum Gesetz zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung

Hessen führt in den Tagesordnungspunkt ein. Die DSK sei vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt um Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung (FDG) gebeten worden. Die Frist für die Stellungnahme laufe bis zum 10.02.2026. Im Rahmen des Jour Fixes am 19.02.2026 sei der AK Wissenschaft mit der Erarbeitung der Stellungnahme beauftragt worden. Dieser habe nun einen Entwurf vorgelegt.

Die DSK-Mitglieder beraten mit Hinblick auf das weitere Vorgehen.

Die BfDI merkt an, angesichts der kurzfristigen Fertigstellung des Entwurfes noch keine ausreichende Gelegenheit zur Durchsicht gehabt zu haben. Auch Thüringen erbittet sich noch Bedenkzeit.

Die DSK-Mitglieder einigen sich daher darauf, den Entwurf im direkten Anschluss an die Zwischenkonferenz in einem Umlaufverfahren abzustimmen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Die Stellungnahme (Stand 28.01.2026) des AK Wissenschaft und Forschung zum FDG wird im Umlaufverfahren bis 04.02.2026 abgestimmt.

Der Vorsitz leitet die final abgestimmte Stellungnahme bis zum 10.02.2026 an das BMFTR weiter.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 13 Aktualisierung der „Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ unter Einbeziehung der Ausführungen im BNetzA-Hinweispapier zur Einstufung von nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten (NI-ICS)

Bayern führt in den Tagesordnungspunkt ein. Die Grundsatzfrage und die grobe Richtung sollten vor Aktualisierung der Orientierungshilfe abgestimmt werden. Denkbar wäre, den Austausch und die weitere Abstimmung angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der kurzfristigen Anmeldung des TOPs im Umlaufverfahren oder im Rahmen einer der nächsten Konferenzen stattfinden zu lassen.

Der Vorsitz stimmt dem zu und schlägt eine Behandlung auf der nächsten Zwischenkonferenz vor.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die Aktualisierung der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur „datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz“ wird erneut in der 2. ZwiKo am 25.03.2026 als TOP behandelt.

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 14 Sonstiges

  • Sachsen-Anhalt berichtet von einer Veranstaltung der Stiftung Datenschutz und ein dort vorgestelltes Gutachten. Im Zuge dessen sei festgesellt worden, dass verschiedene DSK-Papiere noch nicht aufeinander abgestimmt seien. Es werde angeregt – auch angesichts des Alters der Papiere – eine Überarbeitung in Betracht zu ziehen.
  • Sachsen-Anhalt wirft außerdem das Thema Datenschutz bei der Prävention von Gewaltausschreitungen bei Fußballspielen auf. Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu aus. Sachsen-Anhalt bietet eine Zusammenarbeit bzw. eine Austauschmöglichkeit mit anderen betroffenen DSK-Mitgliedern an.
  • Berlin weist daraufhin, dass im Bundesrat derzeit erneut ein Gesetzesentwurf verhandelt werde, welcher vorsieht, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Man überlege, das Thema bei nächster Gelegenheit in den AK Rechtsdurchsetzung einzubringen.
  • Hessen nimmt Bezug auf die Aufforderung an die Datenschutzaufsichtsbehörden zu mehreren Verfassungsbeschwerden (Thema: § 25a Hessisches Gesetz für Sicherheit und Ordnung (HSOG); „HessenData“) als sachkundige Dritte Stellungnahmen abzugeben. Die DSK-Mitglieder tauschen sich hierzu mit Blick auf die Koordinierung aus. Diese findet zum Teil bereits im AK Sicherheit statt.
  • Hamburg informiert darüber, dass der Digital Omnibus Mitte Februar im Bundesrat in den Rechtsausschuss geht. Die Hamburger Justizbehörde habe in diesem Zusammenhang um eine Stellungnahme der Hamburger Datenschutzbehörde gebeten.

Die DSK-Mitglieder besprechen sich abschließend noch zu bevorstehenden Terminen.

Brandenburg dankt dem Vorsitz im Namen der Teilnehmenden für die Ausrichtung der ersten Zwischenkonferenz.