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Rechtsprechungsdatenbank

Gericht der Europäischen Union - T-471/08

Gericht
Gericht der Europäischen Union
Aktenzeichen
T-471/08
Datum
07.06.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
Kurztext
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen. Wird der Zugang zu Unterlagen mit der Begründung versagt, der Zweck eines Audits könne beeinträchtigt werden, so muss konkret benannt und hinreichend begründet werden, welches Verfahren noch läuft und durch den Zugang gefährdet werden könnte. Die Beeinträchtigung des Entscheidungsprozesses eines Organs durch den Zugang zu internen Dokumenten fällt nur dann unter die Ausnahmeregelung der Verordnung, wenn sie erheblich, also ernstlich, ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich die Verbreitung des Dokuments wesentlich auf den Entscheidungsprozess auswirkt, der noch nicht beendet ist. Das Organ hat nachzuweisen, dass die Verbreitung der Unterlagen seinen Entscheidungsprozess ernstlich beeinträchtigen würde.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Schutz besonderer Verfahren, Veröffentlichung von Informationen
Download
T-471/08 - 07.06.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang
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