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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-353/99 P

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-353/99 P
Datum
06.12.2001
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Beschluss 93/731/EG über den Zugang zu Ratsdokumenten
Kurztext
Zweck des Beschlusses ist es, der Öffentlichkeit einen möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten des Rates zu bieten; Ausnahmen sind demzufolge eng auszulegen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet den Europäischen Rat zur Prüfung, ob ein teilweiser Zugang zu einem Dokument gewährt werden kann, das anderenfalls der Öffentlichkeit nicht zugänglich wäre.
Allerdings darf die Ausnahme nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessene und erforderliche Maß hinausgehen.
Damit hatte die Entscheidung des Europäischen Gerichts Bestand; das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Aussonderungen, Interessenabwägung
Download
C-353/99 P - 06.12.2001 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang