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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-353/01 P

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-353/01 P
Datum
22.01.2004
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten
Kurztext
Die Gemeinschaftsorgane sind den Beschlüssen 93/731 und 94/90 sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zufolge zu der Prüfung verpflichtet, ob der Öffentlichkeit zumindest ein teilweiser Informationszugang zu gewähren ist. Unterbleibt eine solche Prüfung, ist die auf den Zugang zu einem Dokument gerichtete Prüfung rechtsfehlerhaft und damit nichtig.
Schlagwort
Auskunftserteilung, Aussonderungen
Download
C-353/01 P - 22.01.2004 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang