Rechtsprechungsdatenbank
Europäischer Gerichtshof - C-353/01 P
- Gericht
- Europäischer Gerichtshof
- Aktenzeichen
- C-353/01 P
- Datum
- 22.01.2004
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Verhaltenskodex für den Zugang zu Rats- und Kommissionsdokumenten
- Kurztext
- Die Gemeinschaftsorgane sind den Beschlüssen 93/731 und 94/90 sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zufolge zu der Prüfung verpflichtet, ob der Öffentlichkeit zumindest ein teilweiser Informationszugang zu gewähren ist. Unterbleibt eine solche Prüfung, ist die auf den Zugang zu einem Dokument gerichtete Prüfung rechtsfehlerhaft und damit nichtig.
- Schlagwort
- Auskunftserteilung, Aussonderungen
- Download
- C-353/01 P - 22.01.2004 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
- Verfahrensgang