Streitgegenstand ist ein Rechtsgutachten des juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union zu Verhandlungen über die Weitergabe von Bankdaten an amerikanische Behörden vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung. Die Vorinstanz erklärte die Ablehnung des Rates, dieses Gutachten herauszugeben, für teilweise nichtig. Der Europäische Gerichtshof weist das Rechtsmittel hiergegen insgesamt zurück. Es bedarf einer erneuten Überprüfung der Ablehnung des Informationszugangs durch den Rat der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses (nachteiliger Einfluss auf die Verhandlungsposition der EU) sowie zum Schutz der Rechtsberatung.