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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof - C-316/01

Gericht
Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen
C-316/01
Datum
12.06.2003
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Der Name des Herstellers sowie die Produktbezeichnung von Lebensmitteln, die Gegenstand verwaltungstechnischer Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der Verordnung Nr. 1139/98 waren, die Zahl der infolge dieser Maßnahmen verhängten Verwaltungsstrafen und die von diesen Strafen betroffenen Produzenten und Produkte sind keine Informationen über die Umwelt im Sinne der Richtlinie 90/313 EWG.
Schlagwort
Auskunftserteilung, Begriffsbestimmung
Download
C-316/01 - 12.06.2003 (nicht barrierefrei)
Quelle
Gerichtshof der Europäischen Union (Curia)
Verfahrensgang
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