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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Ansbach - AN 4 K 11.00644

Gericht
Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen
AN 4 K 11.00644
Datum
03.05.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Aus der Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes, nach der sich ein Antragsteller für den Fall der Einsichtnahme Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen kann, ergibt sich, dass das Gesetz davon ausgeht, dass die Einsichtnahme vor Ort erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf Übersendung von Kopien besteht deshalb nicht.
Schlagwort
Fotokopien
Download
AN 4 K 11.00644 - 03.05.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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