Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Ansbach - AN 4 K 11.00644
- Gericht
- Verwaltungsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- AN 4 K 11.00644
- Datum
- 03.05.2011
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Aus der Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes, nach der sich ein Antragsteller für den Fall der Einsichtnahme Notizen machen oder Ablichtungen und Ausdrucke fertigen lassen kann, ergibt sich, dass das Gesetz davon ausgeht, dass die Einsichtnahme vor Ort erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf Übersendung von Kopien besteht deshalb nicht.
- Schlagwort
- Fotokopien
- Download
- AN 4 K 11.00644 - 03.05.2011 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
- -