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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Ansbach - AN 16 K 06.00003

Gericht
Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen
AN 16 K 06.00003
Datum
20.03.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Kläger begehrte die Erteilung von Informationen mit Bezug zu seiner Person von einer bayerischen Stadverwaltung nach dem IfG des Bundes.

Die Klage wurde abgewiesen. Sie sei unzulässig, da der Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis vorweisen könne. Vor Klageerhebung hätte er einen Auskunftsantrag bei der Behörde, von der er die Informationserteilung verlange, stellen müssen.

Das Gericht stellt weiterhin klar, dass es sich bei Informationserteilung, beschränkter Erteilung und auch der Ablehnung eines
Informationsersuchens um Verwaltungsakte im Sinne des § 35 VwVfG handele.
Schlagwort
Prozessuales, Durchführung des Antragsverfahrens
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AN 16 K 06.00003 - 20.03.2008
Verfahrensgang
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