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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 L 911/12

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 L 911/12
Datum
14.12.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Das Gericht verneint den Anspruch eines Reporters auf Akteneinsicht in und Auskunft über Abrechnungsunterlagen für ein auch privat genutztes Dienstfahrzeug eines Ministers. Der Anspruch ergibt sich weder aus dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, noch aus dem Pressegesetz des Landes Brandenburg. Beide Gesetze sind nebeneinander anwendbar, da sich das Pressegesetz nur an Vertreter der Presse richtet und nur einen Auskunftsanspruch vermittelt, so dass ihm i.S.d. §1 AIG kein Vorrang zukommt. Dem Akteneinsichtsbegehren steht der Schutz unternehmens- und personenbezogener Daten entgegen. Auch aus dem Grundgesetz sind keine weitergehenden Ansprüche herleitbar.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
9 L 911/12 - 14.12.2012 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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