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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 L 1013/15

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 L 1013/15
Datum
23.07.2015
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Bundesbehörde in einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der Antragstellerin ein Schreiben in Kopie zu überlassen. Es muss substantiiert und nachvollziehbar für jede einzelne Information dargelegt werden, warum gerade diese vom Informationszugang ausgeschlossen werden soll. Diesen Anforderungen genügen die Darlegungen der Behörde in dem Ablehnungsbescheid nicht.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Prozessuales, Sicherheitsaspekte
Download
9 L 1013/15 - 23.07.2015
Verfahrensgang
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