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Verwaltungsgericht Potsdam - 9 L 1013/15
- Gericht
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 9 L 1013/15
- Datum
- 23.07.2015
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Bundesbehörde in einem Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der Antragstellerin ein Schreiben in Kopie zu überlassen. Es muss substantiiert und nachvollziehbar für jede einzelne Information dargelegt werden, warum gerade diese vom Informationszugang ausgeschlossen werden soll. Diesen Anforderungen genügen die Darlegungen der Behörde in dem Ablehnungsbescheid nicht.
- Schlagwort
- Ablehnungsbegründung, Prozessuales, Sicherheitsaspekte
- Download
- 9 L 1013/15 - 23.07.2015
- Verfahrensgang
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