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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 943/10

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 943/10
Datum
26.08.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verurteilt eine Stadtverwaltung zur Neubescheidung eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen. Dem Kläger interessierte sich für eine zurückliegende Bearbeitung von Lärmbeschwerden von Anwohnern über eine Gaststätte. Der Umgang einer für den Lärmschutz zuständigen Behörde mit Lärmbeschwerden stellt eine Maßnahme oder Tätigkeit mit Umweltbezug im Sinne der Begriffsbestimmung des Umweltinformationsgesetzes dar. Zudem ist anerkannt, dass Umweltinformationen auch in der Vergangenheit liegende Sachverhalte betreffen können. Die Sache ist aber noch nicht spruchreif, weil die Stadtverwaltung gehalten ist, entgegenstehende öffentliche oder private Belange zu schützen, Betroffene ggf. anzuhören, entgegenstehende Interessen abzuwägen und bei Bedarf Aussonderungen vorzunehmen. Es ist zunächst Aufgabe der Stadtverwaltung, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Durchführung des Antragsverfahrens
Download
9 K 943/10 - 26.08.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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