Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 845/15

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 845/15
Datum
21.01.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Wenn ein Antragsteller seinen Antrag auf Informationszugang unmissverständlich so formuliert, dass er diesen nicht auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz stützt, ist der Antragsgegner nicht berechtigt, Bescheide zu erlassen, mit denen darüber entschieden wird, ob dem Antragsteller ein Anspruch auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zusteht. Die Behörde darf dem Bürger eine bestimmte Anspruchsgrundlage gegen seinen Willen nicht aufdrängen.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales
Download
9 K 845/15 - 21.01.2016
Verfahrensgang