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Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 845/15
- Gericht
- Verwaltungsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 9 K 845/15
- Datum
- 21.01.2016
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
- Kurztext
- Wenn ein Antragsteller seinen Antrag auf Informationszugang unmissverständlich so formuliert, dass er diesen nicht auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz stützt, ist der Antragsgegner nicht berechtigt, Bescheide zu erlassen, mit denen darüber entschieden wird, ob dem Antragsteller ein Anspruch auf der Grundlage des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zusteht. Die Behörde darf dem Bürger eine bestimmte Anspruchsgrundlage gegen seinen Willen nicht aufdrängen.
- Schlagwort
- Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales
- Download
- 9 K 845/15 - 21.01.2016
- Verfahrensgang