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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 3425/13

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 3425/13
Datum
29.12.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Bekanntgabe von Informationen über Möglichkeiten der Überwindung von Schusswaffen-Blockiersystemen kann Individualrechtsgüter der Bürger, insbesondere Leben und körperliche Unversehrtheit, gefährden. Angesichts der Gefährdung dieser höchsten Schutzgüter sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine hohen Anforderungen zu stellen. Somit steht der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit der Herausgabe der Informationen entgegen. Außerdem liefe die Offenlegung der Rechtsordnung, namentlich waffenrechtlicher Regelungen zur Sicherung von Schusswaffen, zuwider.
Schlagwort
Sicherheitsaspekte, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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9 K 3425/13 - 29.12.2017
Verfahrensgang
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