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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 2257/12

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 2257/12
Datum
10.05.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Unterlagen einer Stadtverwaltung über den Erwerb von Grundstücken von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterfallen dem Ausnahmetatbestand zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Sowohl die Verhandlungs- als auch die Erwerbsunterlagen nebst Entwürfen enthalten unternehmensbezogene Informationen, an deren Nichtverbreitung die Bundesanstalt ein berechtigtes Interesse hat. Ein Bekanntwerden der Kaufpreise und der konkreten Vertragskonditionen könnte deren Verhandlungsposition bei einer Veräußerung weiterer Grundstücke beeinträchtigen. Die Bundesanstalt ist im Hinblick auf ihre Teilnahme am Wettbewerb als Unternehmen anzusehen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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9 K 2257 - 10.05.2014
Verfahrensgang
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