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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 2029/10

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 2029/10
Datum
04.05.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Flurstücksbezeichnungen sowie Angaben zu den Entgelten für Ersatzmaßnahmen (Waldumwandlungen) sind Umweltinformationen. Es handelt sich dabei nicht um personenbezogene Daten, da der Antragsteller die betroffenen Personen nicht mit vertretbarem Aufwand oder unter Heranziehung von Zusatzwissen ermitteln kann. Dies gilt auch für eine mögliche Auskunfteinholung aus dem Grundbuch oder Liegenschaftskataster, da das hierfür erforderliche berechtigte Interesse nicht erkennbar ist. Die Erwägung der Möglichkeit einer unrechtmäßigen Informationsbeschaffung ist nur unter Vorliegen besonderer Gründe ausnahmsweise zu rechtfertigen. Auch sind die Angaben zu Flurstücken und Entgeltbeiträgen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - weder solche der hier beklagten öffentlichen Stelle, noch solche sonstiger Rechtsträger. Die Flurstücksbezeichnung dient zudem als Geobasisinformation und ist somit allen bereitzustellen.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Missbräuchliche Antragstellung
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9 K 2029/10 - 04.05.2012
Verfahrensgang