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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht München - 9 K 16.1966

Gericht
Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen
9 K 16.1966
Datum
01.02.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bayern)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht gibt der Klage statt und verpflichtet die Staatskanzlei, die CO2-Werte des Dienstwagens des Ministerpräsidenten herauszugeben. Das Gericht stellt in seiner Begründung fest, dass Informationen über CO2-Emissionen eines PKW Umweltinformationen sind, da es sich um Emissionen handelt, die sich auf Umweltbestandteile (hier: Luft und Atmosphäre) auswirken oder wahrscheinlich auswirken. Einer messbaren Veränderung des Gesamtzustands der Atmosphäre bedarf es nicht, es genügt, dass jegliche Emissionen von CO2 potentiell Einfluss auf den Zugang der Atmosphäre hat. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass für den Ausschlussgrund der öffentlichen Sicherheit eine schwere tatsächliche Gefährdung von Grundinteressen erforderlich ist. Dies muss die Behörde umfassend und plausibel darlegen und beweisen. Regelmäßig genügen hierfür weder die Stellungnahmen der Sicherheitsbehörden für sich noch Standardaussagen.
Schlagwort
Sicherheitsaspekte, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Ablehnungsbegründung
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9 K 16.1966 - 01.02.2017
Verfahrensgang
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