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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Potsdam - 9 K 153/20

Gericht
Verwaltungsgericht Potsdam
Aktenzeichen
9 K 153/20
Datum
10.12.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
In einem Verfahren um die Offenlegung eines Betriebsführungsvertrags verpflichtet das Verwaltungsgericht Potsdam die beklagte Stadtverwaltung zur Gewährung der Akteneinsicht. Es begründet, weshalb die strittigen Informationen jeweils keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, beispielsweise die offenkundige Bankverbindung des Unternehmens oder die seit dem Jahr 2005 nicht mehr ausgezahlte Betriebsführungsentgelte für die Gastronomiebewirtschaftung. Als schützenswert stufte das Verwaltungsgericht hingegen Angaben zum Managemententgelt ein, das wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die Gewinnmarge und kalkulatorische Grundlagen des Unternehmens zulässt. Durch die Erwähnung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nimmt das Urteil auch Bezug auf das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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9 K 153/20 - 10.12.2021
Verfahrensgang
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