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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 9 K 1341/95

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
9 K 1341/95
Datum
08.11.1996
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Bei den Informationen eines Regierungspräsidiums über Abwassereinleitungen einer Betriebsstätte, unzulässige Einleitungen sowie darauf bezogene Angaben über Maßnahmen der Verwaltung handelt es sich um Umweltinformationen in Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Auch sind Informationen über abgeschlossene Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten vom Inhalt des Zugangsanspruchs umfasst. Der Zugang ist nicht generell wegen eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen; hierdurch begründet sich keine Sperrwirkung gegenüber solchen Informationen, die bereits vor Einleitung des Verfahrens bei der Behörde vorhanden waren. Das Verwaltungsgericht verpflichtet ein Regierungspräsidium, über den Einsichtsantrag neu zu entscheiden.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung, Begriffsbestimmung
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9 K 1341/95 - 08.11.1996
Verfahrensgang