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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Sigmaringen - 8 K 5171/19

Gericht
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Aktenzeichen
8 K 5171/19
Datum
17.11.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Der Anspruch auf Zugang Unterlagen in Bezug auf Tierversuche der Universität Tübingen beim Regierungspräsidium Tübingen wurde abgelehnt. Die Bereiche Forschung und Lehre sind betroffen, weshalb das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) durch die Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LFIG keine Anwendung findet.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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8 K 5171/19 - 17.11.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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