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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 8 K 1889/16

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
8 K 1889/16
Datum
19.10.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Der Informationszugangsanspruch nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz besteht auch, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen rein privatwirtschaftlichen Zwecken dient. Die Datenschutzausnahme des Gesetzes erfasst nicht die personenbezogenen Daten Verstorbener. Streitgegenstand waren Aufzeichnungen des Wertes eines Nachlasses, der unter das Fiskuserbrecht des Landes fällt.
Schlagwort
Antragsberechtigung, Missbräuchliche Antragstellung, Personenbezogene Daten, Verwaltungsaufwand
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8 K 1889/16 - 19.10.2017
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang