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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Stuttgart - 8 K 1011/09

Gericht
Verwaltungsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
8 K 1011/09
Datum
18.08.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Auch Träger der Sozialversicherung (hier: Ersatzkasse) fallen unter den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 97 Insolvenzordnung beschränkt sich auf Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Insolvenzschuldners; sie ist gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz weder vorrangig noch abschließend. Der Insolvenzordnung kommt keine verdrängende Spezialität zu, da dort nicht der Zugang zu amtlichen Informationen geregelt wird.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Fiskalische Interessen
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8 K 1011/09 - 18.08.2009
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang
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