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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 922/07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 B 922/07
Datum
27.06.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Eilantrag ist nicht - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - schon deshalb unzulässig, weil er nicht hinreichend bestimmt ist. Bei Streitigkeiten um die Einsicht in bislang unbekannte Unterlagen kann ein gesetzlicher Informationszugangsanspruch nicht vollständig leerlaufen, weil dem Antragsteller die genaue Bezeichnung einzelner Unterlagen abverlangt wird. Es genügt, wenn er sein Zugangsbegehren im Rahmen des ihm Möglichen umschreibt. Das Oberverwaltungsgericht stellt dennoch fest, dass die Voraussetzungen für eine einstweiligen Anordnung wegen der ansonsten eintretenden Vorwegnahme der Hauptsache fehlen.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Beratungspflicht, Prozessuales
Download
8 B 922/07 - 27.06.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang