Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 3357/08

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 A 3357/08
Datum
01.03.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ändert das Urteil der Vorinstanz zur Frage der Offenlegung der Empfänger von Agrarsubventionen. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken können und als Umweltinformation zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden, allerdings ergibt sich bei Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes kein anderes Ergebnis. Während personenbezogene Daten nur unter Zustimmung der Betroffenen offengelegt werden können, handelt es sich bei der Angabe, ob eine juristische Person Subventionszahlungen erhält aber nicht um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis. Siehe auch folgende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen: 8 A 2861/07 und 8 A 3358/08 vom 01.03.2011.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Begriffsbestimmung
Download
8 A 3357/08 - 01.03.2011
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang