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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2861/07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
8 A 2861/07
Datum
01.03.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht ändert das Urteil der Vorinstanz. Es stellt fest, dass sich Agrarsubventionen mittelbar auf die Umwelt auswirken könnten und als Umweltinformationen zu verstehen sind. Das Umweltinformationsgesetz ist als Anspruchsgrundlage anzuwenden. Natürliche Personen, die von der Offenlegung betroffen sind, müssen zwar zur Wahrung ihrer Datenschutzrechte angehört werden, Unternehmen können sich im Hinblick auf den Erhalt von Agrarsubventionen jedoch nicht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Begriffsbestimmung
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8 A 2861/07 - 01.03.2011
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang