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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 8 A 10096/12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
8 A 10096/12
Datum
06.09.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Aussonderung von Anhängen zum Sicherheitsbericht eines Pharmaunternehmens (Verzeichnis der Anlagen und Stoffe sowie Einzelfallbetrachtungen) ist zu Recht erfolgt. Das Unternehmen hat schlüssig dargelegt, dass diese Angaben Rückschlüsse auf konkrete Produktionsschritte und Forschungsvorhaben (Betriebsgeheimnisse) sowie darauf zulassen, in welchem Umfang es eine Vorratshaltung für bestimmter Rohstoffe betreibt und auf welche Mengen die Kapazität für die Herstellung bestimmter Produkte ausgelegt ist (Geschäftsgeheimnisse). Dies lässt wiederum Rückschlüsse auf die Kalkulation zu. Als weltweit tätiges pharmazeutisches Unternehmen steht dieses in einem Wettbewerb mit hochspezialisierten Konkurrenten. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der zurückgehaltenen Informationen liegt nicht vor; die Klägerin lässt lediglich private Interessen erkennen. Die Entscheidung enthält ausführliche Erläuterungen zu den Anforderungen an die Darlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen durch ein vom Informationszugang betroffenes Unternehmen.
Schlagwort
Aussonderungen, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung
Download
8 A 10096/12 - 06.09.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang