Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 L 1957/10.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 L 1957/10.F
Datum
30.08.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Kläger begehrte Einsicht in ein Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Manipulation einer Aktie durch eine Gesellschaft. Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Eine Eilbedürftigkeit besteht nicht. Außerdem dürfte das Begehren in der Hauptsache keinen Erfolg haben. Der Informationszugang ist ausgeschlossen, da ansonsten nachteilige Auswirkungen auf ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren zu befürchten sind. Außerdem steht der Offenlegung die bereichsspezifische Verschwiegenheitspflicht des Wertpapierhandelsgesetzes entgegen, die den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten bezweckt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
7 L 1957/10.F - 30.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
-