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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 L 1560/09.F(1)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 L 1560/09.F(1)
Datum
10.07.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Einsicht in Akten zur Aufsicht über eine Aktiengesellschaft zu gewähren, ab. Vor dem Hintergrund noch andauernder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gefährdet die begehrte Akteneinsicht den Untersuchungszweck. Hier kommt der Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes zum Tragen, nach dem es ausreicht, dass das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführungen strafrechtlicher Ermittlungen haben könnte. Durch diese Vorschrift, die den Schutz der Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung bezweckt, wird der Informationszugang für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in der Regel ausgeschlossen.
Schlagwort
Aufsichtsaufgaben, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
7 L 1560/09.F(1) - 10.07.2009 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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