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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 L 1557/09.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 L 1557/09.F
Datum
15.07.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatten den Zugang zu Unterlagen mit dem Argument verweigert, ein Teil der Akten sei zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren abgegeben worden. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass es nach dem Wortlaut des einschlägigen Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes ausreicht, dass die Beeinträchtigung eines solchen Verfahrens zumindest möglich erscheint. Der Informationszugang ist dann für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgeschlossen. Die Entscheidung enthält zudem Ausführungen zu einem möglichen Anspruch aus dem Hessischen Pressegesetz.
Schlagwort
Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
7 L 1557/09.F - 15.07.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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