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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 L 1553/09.F (V)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 L 1553/09.F (V)
Datum
27.07.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Anordnung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Mit diesem Antrag machte ein Journalist den Eilbedarf seines Antrags auf Einsicht in die Aufsichtsakten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu einer Bank geltend. Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch ausgeschlossen, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft haben könnte, an die ein Teil der Unterlagen abgegeben worden war. Nach diesem Wortlaut des entsprechenden Ausschlussgrundes des Informationsfreiheitsgesetzes genügt es, wenn eine Verfahrensbeeinträchtigung zumindest möglich erscheint. Dass dies der Fall ist, geht aus der Darlegung der Staatsanwaltschaft hervor. Ein Informationsanspruch ergibt sich auch weder aus dem Hessischen Pressegesetz noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Letztere Möglichkeit besteht insbesondere deshalb nicht, weil ein bereits im Informationsfreiheitsgesetz geregelter Ausschlussgrund eingreift.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Bearbeitungsfrist, Aufsichtsaufgaben, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
7 L 1553/09.F (V) - 27.07.2009
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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