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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 869/08.F(1)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 869/08.F(1)
Datum
17.06.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Behörde verweigerte teilweise die Herausgabe von Informationen aus einem Bußgeldverfahren und stützte sich auf die Strafprozessordnung in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Obwohl sich das Einsichtsbegehren im Ergebnis erledigt hatte, ging der Kläger mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage weiter vor, da er der Ansicht war, das Informationsfreiheitsgesetz finde auch neben bereichsspezifischen Regelungen Anwendung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter anderem mit der Begründung ab, dass nicht ersichtlich ist, worin der Schaden liegen könnte, nicht substantiiert dargelegt wurde, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dass sich ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr ergibt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
7 K 869/08.F(1) - 17.06.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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