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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 4497/10.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 4497/10.F
Datum
18.07.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
In Rede stehen Informationen über Prüfergebnisse und Aufsichtsmaßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Voraussetzung für die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes, nach dessen Wortlaut ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben kann, ist eine substantiierte Darlegung, inwieweit solche Auswirkungen zu gewärtigen sind. Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende, abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben reichen nicht aus, um den Informationszugang zu verwehren. Allerdings ist der Versagungsgrund zum Schutz laufender strafrechtlicher Ermittlungen erfüllt, da das bei der Staatsanwaltschaft eingeleitete Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung
Download
7 K 4497/10.F - 18.07.2012 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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