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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 7 K 429/09

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
7 K 429/09
Datum
27.08.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht weist die Klage auf Einsicht eines Insolvenzverwalters in die Vollstreckungsakte der von ihm betreuten Insolvenzschuldnerin zurück. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Vorgängen der "Steuererhebung und Steuerfestsetzung" umfasst die vom Kläger begehrten Informationen, die sich in einer steuerrechtlichen Vollstreckungsakte befinden, auch wenn die "Vollstreckung" nicht explizit in der Norm aufgeführt ist. Entscheidend für eine weite Auslegung des Ausnahmetatbestands ist auch der abschließende Charakter des Fehlens einer Informationszugangsregelung in der Abgabenordnung. Es wäre zudem problematisch, sensible Daten aus dem Bereich des Abgabenrechts zunächst auf der Grundlage des "Jedermann-Rechts" zugänglich zu machen und dann wieder einer Einzelfallprüfung zu unterwerfen. Diese würde dem umfassenden Schutzbedürfnis nicht gerecht.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
7 K 429/09 - 27.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang