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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 3808/11.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 3808/11.F
Datum
28.06.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
In Rede stehen Informationen über ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführtes Verfahren wegen Verstoßes gegen Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Einstieg eines Unternehmens in eine Aktiengesellschaft. Voraussetzung für die Geltendmachung des Ausnahmetatbestands des Informationsfreiheitsgesetzes, nach dessen Wortlaut ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben kann, ist eine substantiierte Darlegung, inwieweit solche Auswirkungen zu gewärtigen sind. Ein Verweis auf nicht von vornherein auszuschließende abstrakt gegebene nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben reichen nicht aus, um den Informationszugang zu verwehren. Allerdings stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Akteneinsicht entgegen. Eine Liste mit Handelsdaten lässt Anlagestrategien erkennen und damit Rückschlüsse auf das Verhalten und damit auf Geschäftsstrategien von Marktteilnehmern (insbesondere Banken) zu. Somit sind Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Marktteilnehmer berührt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
7 K 3808/11.F - 28.06.2012 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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