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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Minden - 7 K 23/10

Gericht
Verwaltungsgericht Minden
Aktenzeichen
7 K 23/10
Datum
12.08.2010
Art der Entscheidung
Gerichtsbescheid
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Eine Krankenkasse ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über Zahlungen eines Insolvenzschuldners nach Zeit und Höhe sowie über den Rechtsgrund der Zahlungen zu erteilen. Dabei handelt es sich nicht um wettbewerbserhebliche Daten, deren Herausgabe die wirtschaftliche Leistungserbringung der Krankenkasse beeinträchtigen könnte. Auch steht dem Auskunftsanspruch nicht entgegen, dass der Kläger die Informationen im Wege der Insolvenzanfechtung für die Geltendmachung von Rückzahlungen von Sozialversicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Download
7 K 23/10 - 12.08.2010
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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