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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 2127/10.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 2127/10.F
Datum
13.01.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die beklagte Berufsgenossenschaft ist eine Bundeseinrichtung, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und unterliegt damit dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes. Eine Auskunfterteilung über die Beitragserhebung bei einer Insolvenzschuldnerin kann sie ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bewerkstelligen. Die Annahme, mit der begehrten Information könne möglicherweise erst die Voraussetzung für eine Insolvenzanfechtungsklage geschaffen werden, fällt nicht unter die eng auszulegenden Schranken des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch die Wahrung eines Sozialgeheimnisses ist nicht einschlägig, da es sich um Informationen über eine juristische Person handelt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Auskunftserteilung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz besonderer Verfahren
Download
7 K 2127/10.F - 13.01.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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