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Verwaltungsgericht Minden - 7 K 2124/05
- Gericht
- Verwaltungsgericht Minden
- Aktenzeichen
- 7 K 2124/05
- Datum
- 31.08.2006
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- Kurztext
- Die Klägerin strebte die Feststellung an, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in Unterlagen zu einer Bauleitplanung bzw. deren späte Durchführung rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht weist die Fortsetzungsfeststellungsklage ab, weil es der Klägerin an dem erforderlichen berechtigten Interesse fehlte. Die von ihr angeführte Wiederholungsgefahr - im vorliegenden Fall die Gefahr, dass die Beklagte die Akten möglicherweise wieder erst später als gewünscht vorlegt - genügt hierfür nicht.
- Schlagwort
- Bearbeitungsfrist, Prozessuales
- Download
- 7 K 2124/05 - 31.08.2006 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang
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