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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 2119/11

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 2119/11
Datum
25.01.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Gericht hebt den Kostenbescheid für eine Akteneinsicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Höhe von knapp 450,- Euro auf. Der Zugang zu Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen und Entscheidungen ist nach dem VIG kostenfrei. Hierzu gehören auch Informationen über Lebensmittelkontrollen. Die Ausnahmevorschriften des § 1 Abs. 1 S. 1 Nr.5 VIG ist eng auszulegen, damit die generelle Befreiung von der Kostenpflicht nicht in ihr Gegenteil verkehrt und der vom Grundsatz her vorbehaltlose Anspruch auf Informationszugang konterkariert wird.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Kosten
Download
7 K 2119/11 - 25.01.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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