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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 K 1621/10.F

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 K 1621/10.F
Datum
02.11.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Ein Anspruch auf unbeschränkte Einsicht in Akten der Deutschen Bundesbank besteht insbesondere im Hinblick auf darin enthaltene Informantendaten nicht. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes steht der Offenlegung das Interesse des Informanten an einer vertraulichen Behandlung der übermittelten Informationen entgegen. Das Verwaltungsgericht verneint den Anspruch auch unter Prüfung der entsprechenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes. Hierzu enthält das Urteil ausführliche Erläuterungen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
7 K 1621/10.F - 02.11.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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