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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Minden - 7 K 1581/06

Gericht
Verwaltungsgericht Minden
Aktenzeichen
7 K 1581/06
Datum
03.05.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung einer kommunalen Zweckverbandsversammlung ist auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen nur im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis geheim zu halten; die im Protokoll enthaltenen Informationen zum Beratungsergebnis sind nicht geschützt und als Kopie herauszugeben.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Download
7 K 1581/06 - 03.05.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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