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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 E 1675/07 (2)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 E 1675/07 (2)
Datum
11.11.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht weist eine Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Akteneinsicht wegen Untersuchungen zu einem möglichen Insiderhandel und zu Verstößen gegen Publizitätspflichten im Zusammenhang mit Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Großraumflugzeugs ab. Zwar ist die für die Gewährung des Informationszugangs erforderliche Verfügungsberechtigung über die Informationen nicht deshalb entfallen, weil die Bundesanstalt ihre Originalakten der Staatsanwaltschaft übergeben hat und diese dort Bestandteil eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht aber kein Informationsanspruch, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen haben könne. Dieser Ausnahmetatbestand ist vorliegend erfüllt.
Schlagwort
Aufsichtsaufgaben, Schutz besonderer Verfahren, Strafverfolgung, Begriffsbestimmung
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7 E 1675/07 (2) - 11.11.2008
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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