Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 E 1487/07(3)

Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
7 E 1487/07(3)
Datum
23.01.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Eine Behörde muss zwar auch dezentral vorhandene Informationen für einen Antragsteller zusammenstellen, ist aber nicht verpflichtet, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Unterlagen (hier: Rechtsfragen) zu klären. Ein entsprechender Antrag richtet sich auf Informationen, die bei der Behörde nicht vorhanden sind und erfüllt die Voraussetzungen der Bestimmtheit und Bestimmbarkeit nicht.
Schlagwort
Auskunftserteilung, Aussonderungen, Bestimmtheit des Antrags
Download
7 E 1487/07(3) - 23.01.2008
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
-