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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - 7 E 1487/07(3)
- Gericht
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 7 E 1487/07(3)
- Datum
- 23.01.2008
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Eine Behörde muss zwar auch dezentral vorhandene Informationen für einen Antragsteller zusammenstellen, ist aber nicht verpflichtet, inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit diesen Unterlagen (hier: Rechtsfragen) zu klären. Ein entsprechender Antrag richtet sich auf Informationen, die bei der Behörde nicht vorhanden sind und erfüllt die Voraussetzungen der Bestimmtheit und Bestimmbarkeit nicht.
- Schlagwort
- Auskunftserteilung, Aussonderungen, Bestimmtheit des Antrags
- Download
- 7 E 1487/07(3) - 23.01.2008
- Quelle
- Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
- Verfahrensgang
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