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Bundesverwaltungsgericht - 7 C 64.95
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Aktenzeichen
- 7 C 64.95
- Datum
- 06.12.1996
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das behördliche Ermessen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationsmittel besteht nur, wenn verschiedene Mittel dieselbe Informationseignung besitzen. Die Ablehnung einer beantragten Zugangsart bedarf gewichtiger Gründe. Der Klage auf schriftliche Erteilung einer Auskunft wird damit stattgegeben, nachdem die Vorinstanzen den Informationsanspruch auf die Form der Akteneinsicht beschränkt hatten.
- Schlagwort
- Auskunftserteilung
- Download
- 7 C 64.95 - 06.12.1996 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang