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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 64.95

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 64.95
Datum
06.12.1996
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das behördliche Ermessen hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Informationsmittel besteht nur, wenn verschiedene Mittel dieselbe Informationseignung besitzen. Die Ablehnung einer beantragten Zugangsart bedarf gewichtiger Gründe. Der Klage auf schriftliche Erteilung einer Auskunft wird damit stattgegeben, nachdem die Vorinstanzen den Informationsanspruch auf die Form der Akteneinsicht beschränkt hatten.
Schlagwort
Auskunftserteilung
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7 C 64.95 - 06.12.1996 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang