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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 19.12

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 19.12
Datum
27.11.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Vorinstanzen hatten den im Informationsfreiheitsgesetz geregelten Ausschlussgrund des Schutzes mandatsbezogener Informationen heranzogen, um einen Anspruch auf Zugang zu Informationen über den Sachleistungskonsum der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu verneinen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung, soweit sie sich auf die Namensnennung der einzelnen Abgeordneten erstreckt. Es verpflichtet aber den Deutschen Bundestag, Auskunft zu bestimmten Fragen nach der Verwendung der Sachmittelpauschale zu erteilen, soweit sich diese Angaben auf die Gesamtheit der Mandatare beziehen. Im vorliegenden Verfahren ging es um den Erwerb von Montblanc-Füllern und Digitalkameras.
Schlagwort
Auskunftserteilung, Aussonderungen, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung
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7 C 19.12 - 27.11.2014
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang