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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 43.10

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 43.10
Datum
09.11.2010
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde zurück und bestätigt die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts: Bestimmungen der Insolvenzordnung oder zivilrechtliche Regelungen sind keine "Regelungen in anderen Rechtsvorschriften" im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes; sie verdrängen das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Der Ausnahmetatbestand zum Schutz laufender Gerichtsverfahren dient dem Schutz der Rechtspflege und kann nicht auf bevorstehende Gerichtsverfahren angewandt werden. Damit hat ein Insolvenzverwalter auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen Auskunftsanspruch über Vollstreckungsaufträge und Zahlungen an Gläubiger (Sozialversicherungsträger) im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren
Download
7 B 43.10 - 09.11.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang