Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass die Weigerung eines Bürgermeisters in Bulgarien, der Repräsentantin eines Tierschutzvereins Informationen betreffend einen Vertrag über das Einfangen von streunenden Hunden auf Gemeindegebiet zu übermitteln, gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Funktion, Informationen für eine öffentliche Debatte bereitzustellen, ist nicht auf die Presse beschränkt ist; sie kann auch von NGOs ausgeübt werden.