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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6 K 687/15

Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
6 K 687/15
Datum
04.09.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundeskriminalamt, den beantragten Zugang zu einem Vertrag über die Beschaffung des "Bundestrojaners" (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) in Bezug auf bestimmte Inhalte ohne Schwärzungen zu gewähren. Für die Zeit nach Abschluss des Vergabeverfahrens - das Gericht zweifelt allerdings an, dass ein solches überhaupt vorlag - werden die Rechte der privaten Vertragspartner nur durch den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus dem Informationsfreiheitsgesetz berücksichtigt. Insbesondere können Angaben aber nur dann Geschäftsgeheimnisse sein, die wenigstens im Ansatz kalkulatorisch, preisgestalterisch und damit in sich schutzwürdig sind. Dies ist nur teilweise der Fall. In einigen Punkten besteht zudem kein Zugangsrecht, weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Sicherheitsbelange haben kann.
Schlagwort
Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales, Interessenabwägung, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte
Download
6 K 687/15 - 04.09.2015
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang
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