Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6 K 687/15
- Gericht
- Verwaltungsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 6 K 687/15
- Datum
- 04.09.2015
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet das Bundeskriminalamt, den beantragten Zugang zu einem Vertrag über die Beschaffung des "Bundestrojaners" (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) in Bezug auf bestimmte Inhalte ohne Schwärzungen zu gewähren. Für die Zeit nach Abschluss des Vergabeverfahrens - das Gericht zweifelt allerdings an, dass ein solches überhaupt vorlag - werden die Rechte der privaten Vertragspartner nur durch den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus dem Informationsfreiheitsgesetz berücksichtigt. Insbesondere können Angaben aber nur dann Geschäftsgeheimnisse sein, die wenigstens im Ansatz kalkulatorisch, preisgestalterisch und damit in sich schutzwürdig sind. Dies ist nur teilweise der Fall. In einigen Punkten besteht zudem kein Zugangsrecht, weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf Sicherheitsbelange haben kann.
- Schlagwort
- Ablehnungsbegründung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Prozessuales, Interessenabwägung, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte
- Download
- 6 K 687/15 - 04.09.2015
- Quelle
- Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
- Verfahrensgang
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