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Rechtsprechungsdatenbank

Finanzgericht Münster - 6 K 4441/10 AO

Gericht
Finanzgericht Münster
Aktenzeichen
6 K 4441/10 AO
Datum
28.03.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Die Spezialzuweisung zu den Finanzgerichten in Abgabenangelegenheiten umfasst auch alle mit der Verwaltung der Abgaben oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die finanzbehörden zusammenhängenden Angelegenheiten. Der Antrag auf Akteneinsicht in Besteuerungsverfahren zählt zu diesen Angelegenheiten. Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, dass neben steuerrechtlichen Vorschriften des Verwaltungsrechts - hier des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen - einschlägig sind. Die speziellere Abgabenordnung verdrängt zudem die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes und sieht abschließend vor, dass kein Informationszugangsrecht besteht (absichtsvoller Regelungsverzicht).
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
6 K 4441/10 AO - 28.03.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang
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